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Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Hintergrund ist eine Gesetzes-Reform. Die zu zahlenden Beträge werden neu berechnet, die Einnahmen für die Kommune ändern sich "voraussichtlich nur unwesentlich".

(ty) In Pfaffenhofen gelten die bisherigen Grundsteuer-Hebesätze auch weiterhin. Das hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich beschlossen. Demnach bleibt der Satz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 350 Prozent und der für die Grundsteuer B (für Grundstücke) bei 380 Prozent. Dabei sei auch berücksichtigt worden, dass ungefähr zehn Prozent der Bescheide im Laufe des nächsten Jahres "noch korrigiert und voraussichtlich nach unten korrigiert werden", wurde heute aus dem Rathaus erklärt. Das Grundsteuer-Aufkommen für die Kreisstadt ändere sich damit im kommenden Jahr "voraussichtlich nur unwesentlich". Wir fassen die künftige Situation zusammen und erklären die Hintergründe.

Der Stadtrat behalte sich allerdings vor, die Anpassung der Hebesätze zu prüfen, wenn im kommenden Jahr die Werte berichtigt, die fehlenden Bescheide eingegangen seien und damit eine aussagekräftigere Grundlage für eine Entscheidung gegeben sei. Für die Kreisstadt zeichne sich nach derzeitigem Stand eine Verringerung der Steuerbemessungs-Betrags A ab, "da unter anderem die Wohngebäude nun in die Grundsteuer B fallen".

Bei bebauten Wohnflächen, Eigentums-Wohnungen und Wohnhäusern kristallisiere sich indes heraus, "dass Gebäude oder Wohnungen mit kleiner Grundstücksfläche entlastet werden, was durch Wohngebäude mit großen Grundstücken kompensiert wird". Eine Verschiebung zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen erfolge in jedem Fall aufgrund der neuen Bemessungs-Grundlage, so ein Fazit.

Im kommenden Januar werden die neuen Grundsteuer-Bescheide laut heutiger Mitteilung der Stadtverwaltung an die Eigentümer verschickt. Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System könne es zu Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. "Die Stadtverwaltung hat darauf keinen Einfluss", wird betont.

Bayern habe einen flächenbezogenen Ansatz für die Ermittlung des Grundsteuer-Messbetrags gewählt. "Somit spielen Wert und Lage des Grundstücks keine Rolle." Bei Fragen zur Höhe des Messbetrages sei ausschließlich das Finanzamt zuständig, wird aus dem Rathaus klargestellt. Die Stadtverwaltung bittet in einer heute veröffentlichten Presse-Information ausdrücklich darum, sich bei Unklarheiten schriftlich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Die Staatsregierung hatte sich für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuer-Reform durch die kommunale Ebene ausgesprochen. Ein solcher Appell könne sich allerdings nur auf das Gesamtsteuer-Aufkommen der Städte und Gemeinden beziehen", heißt es dazu aus dem Rathaus von Pfaffenhofen, "denn Verschiebungen in der individuellen Steuerlast der Einzelnen bewirkt ja gerade der geänderte Bemessungs-Ansatz".

Auf Basis der Grundsteuer-Erklärung stelle das zuständige Finanzamt die Grundlagen für die Bemessung in Form eines Grundsteuer-Messbetrags fest, auf den dann der jeweilige Hebesatz der Kommune angewendet werde: Grundsteuer-Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergebe die Höhe der fälligen Grundsteuer.  Bei der Grundsteuer handele es sich um eine kommunale Steuer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom April 2018 die vormalige Festsetzung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weshalb der Bundesgesetzgeber eine Neuregelung zu beschließen hatte. Bis Ende dieses Jahres darf die Grundsteuer noch auf Basis des vorherigen Rechts erhoben werden. "Da zwischen Bund und Ländern keine Einigung zu einem bundeseinheitlichen Grundsteuergesetz erzielt werden konnte, wurde den Ländern eine umfassende abweichende Regelungs-Kompetenz eröffnet", erklärt die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen.

Bayern habe von dieser "Öffnungsklausel" Gebrauch gemacht und für den Freistaat einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung des Grundsteuer-Messbetrags gewählt. Wert und Lage des Grundstücks spielten dabei keine Rolle. Nach altem Recht würde sich nach Angaben der Stadtverwaltung für Pfaffenhofen ein Soll-Aufkommen der Grundsteuer A und B, ohne Berücksichtigung von Nachzahlungen für Vorjahre, in Höhe von knapp vier Millionen Euro ergeben.

Auf Basis des neuen Rechts und bei gleichbleibenden Hebesätzen wird sich – so heißt es aus dem Rathaus – das Soll-Aufkommen um gut neun Prozent auf rund 4,4 Millionen Euro erhöhen. Hierbei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass die zehn Prozent fehlerhaften Bescheide wohl im nächsten Jahr korrigiert werden; "es ist daher mit einer Reduktion des Aufkommens zu rechnen". Darüber hinaus bestehe keine Klarheit hinsichtlich der noch nicht ergangenen Bescheide.

Angesichts dieser Unsicherheiten bezüglich des Aufkommens war dem Stadtrats-Gremium von der Verwaltung vorgeschlagen worden, die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze erst einmal beizubehalten. Wenn im nächsten Jahr die Werte dann berichtigt und die fehlenden Bescheide eingegangen seien, könne auf der dann aussagekräftigeren Grundlage gegebenenfalls eine Anpassung der Hebesätze geprüft werden.


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