48-Jähriger hatte fast 2,2 Promille, als es gestern Abend auf einem Parkplatz westlich von Neuburg schepperte. Führerschein wurde einkassiert.
(ty) Ein besoffener Lastwagen-Lenker hat am gestrigen Abend in der Nähe von Neuburg an der Donau einen schadensträchtigen Verkehrsunfall gebaut und sich dann einfach aus dem Staub gemacht. Wenig später wurde der 48-Jährige gestoppt, nachdem er wegen einer Schlangenlinien-Fahrt auf der B16 in Richtung Donauwörth aufgefallen war. Beim Test brachte er es auf umgerechnet fast 2,2 Promille. Sein Führerschein wurde sofort einkassiert. Im Zuge des Strafverfahrens, das ihn jetzt erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.
Gescheppert hatte es gegen 21 Uhr auf dem Parkplatz "Burgwaldberg" bei Oberhausen, westlich von Neuburg an der Donau. Beim Befahren des Parkplatzes habe der 48-jährige Rumäne mit seinem Lkw einen geparkten Lastwagen touchiert, wodurch an dessen Sattel-Auflieger ein Schaden entstanden sei. Der Fahrer des stehenden Lkw habe in seiner Kabine geschlafen und sei durch den Zusammenstoß geweckt worden. Als er daraufhin ausgestiegen sei, habe er feststellen müssen, "dass der Unfall-Verursacher den Parkplatz bereits Richtung Donauwörth verließ".
Der bei der Kollision entstandene Sachschaden wurde von den aus Neuburg angerückten Streifenbeamten auf rund 10 000 Euro geschätzt. Während sie vor Ort mit der Unfall-Aufnahme befasst gewesen seien, sei bei der Polizeiinspektion in Rain eine Meldung über einen Lkw eingegangen, der in Schlangenlinien auf der Bundesstraße B16 in Richtung Donauwörth gesteuert werde. Von weiteren Streifenbeamten sei dieser Laster angehalten worden. Anschließend habe sich herausgestellt, dass es bei dem 48 Jahre alten Fahrer um den geflüchteten Unfall-Verursacher handele.
"Im Rahmen der Kontrolle konnte neben einem erheblichen Frontschaden an dem Lkw auch eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrers festgestellt werden", heißt es weiter. Der 48-Jährige musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Seinen Führerschein ist er nun erst einmal los. Strafrechtlicher Ärger droht ihm nun nicht nur wegen der Rausch- und Crash-Fahrt, sondern obendrein wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.