Kontrolle in Dachau wurde teuer: Weder die Frau (47) noch ihr Gatte (52) haben die erforderliche Fahrerlaubnis-Klasse.
(ty) Unfreiwillig unterbrochen worden ist am gestrigen Abend die Urlaubs-Fahrt eines französischen Ehepaars im Stadtgebiet von Dachau. Denn bei einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle hat sich herausgestellt, dass weder die 47-jährige Ehefrau noch ihr 52 Jahre alter Gatte die notwendige Fahrerlaubnis für das Wohnmobil, mit dem sie unterwegs waren, vorweisen konnte. Das geht aus einer aktuellen Presse-Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion hervor. Für die beiden Franzosen war damit nicht nur ihre Tour an Ort und Stelle beendet, beiden blüht obendrein ein Strafverfahren.
Bei der Kontroll-Aktion saß den Polizei-Angaben zufolge die Ehefrau am Steuer des ihrem Mann gehörenden Wohnmobils. Den Streifenbeamten habe die 47-Jährige einen französischen Führerschein der Klasse B ausgehändigt, welcher grundsätzlich auch in Deutschland gültig sei, heißt es im Bericht der Ordnungshüter. "Jedoch wäre aufgrund der Fahrzeug-Klasse des Wohnmobils eine Fahrerlaubnis des Klasse C1 erforderlich gewesen", heißt es weiter. Diese Fahrerlaubnis-Klasse habe jedoch weder die Frau noch ihr Mann den Beamten vorweisen können.
Gegen das Paar sei deshalb ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet worden. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft mussten laut Polizei-Angaben beide Franzosen jeweils eine finanzielle Sicherheits-Leistung im unteren vierstelligen Euro-Bereich erbringen. Seine Urlaubs-Fahrt habe das Paar unterbrechen müssen. "Die beiden warten nun auf einen Bekannten aus Frankreich, welcher das Gefährt mit der erforderlichen Klasse führen darf."