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Wirtschaftliche, soziale, kulturelle und kirchliche Vereine sowie Organisationen können bis 17. Februar ihre Vorschläge einreichen. Richtlinien sind zu beachten.

(ty) Wie aus dem Landratsamt mitgeteilt wird, sollen im anstehenden Frühjahr wieder langjährig ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Vereinen und Organisationen im Kreis Pfaffenhofen für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden. Die Behörde bittet deshalb in einer aktuellen Presse-Information die hiesigen Vereine und Organisationen darum, die für die Ehrung in Frage kommenden Männer und Frauen bis spätestens 17. Februar vorzuschlagen, und verweist auf die Voraussetzungen. Nachfolgend die Details.

Vorgeschlagen werden können für die Ehrung laut Angaben des Landratsamt jene Personen, die zum Beispiel das Amt des Ersten Vorsitzenden 15 Jahre lang bekleidet haben oder es seit 15 Jahren bekleiden. Oder Personen, die das Amt des Zweiten oder Dritten Vorsitzenden oder des Hauptkassiers oder des Schriftführers oder des Jugend- oder Abteilungs-Leiters seit 20 Jahren ausüben oder es bis vor zwei Jahren noch innehatten und 20 Jahre lang ausgeübt haben. Ebenso könnten Personen geehrt werden, die "aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise" 25 Jahre lang im Verein tätig waren oder seit 25 Jahren tätig sind.

Die entsprechenden, offiziellen Ehrungs-Richtlinien des Landkreises sind dabei ausdrücklich zu beachten. Zum Downloaden oder Nachlesen stehen diese online auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen bereit; hier der direkte Link zu der entsprechenden Internet-Seite. Die Ehrungs-Richtlinien können aber auch im Büro von Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler) angefordert werden; das ist telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 39 4 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Das Landratsamt bittet in der Presse-Mitteilung alle in Frage kommenden Vereine und Organisationen aus dem Kreis Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben ihrer Gemeinde-Verwaltung erhalten haben, darum, ihre für die Ehrung in Frage kommenden Personen – unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien – bis spätestens 17. Februar dieses Jahres dem Landratsamt Pfaffenhofen (Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) vorzuschlagen. Die Vorschläge könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Weitere Informationen gibt es bei Astrid Appel unter der Rufnummer (0 84 41) 27 39 4.

 


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