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Weitere Durchsuchungen in den Kreisen Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie in Ingolstadt. "Umfangreiches Beweis-Material" sichergestellt.

(ty) Im Kampf gegen Kinderpornografie sind am gestrigen Nachmittag in der Region etliche Wohnungen durchsucht worden. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord gegenüber unserer Zeitung erklärte, gab es Razzien auch im Landkreis Pfaffenhofen. Die Maßnahmen erfolgten seinen Worten zufolge in den Zuständigkeits-Bereichen der Polizeiinspektionen von Pfaffenhofen, Geisenfeld, Ingolstadt, Neuburg an der Donau, Schrobenhausen und Eichstätt. Außerdem sei ein Wohnobjekt in Berlin durchsucht worden. Unterm Strich sei "umfangreiches Beweis-Material" sichergestellt worden. Die Beschuldigen seien zwischen 15 und 54 Jahre alt.

Unter Federführung der Kriminalpolizei-Inspektion aus Ingolstadt seien die Wohnungen nach kinder- und jugendpornografischem Foto- und Video-Material durchsucht worden, erklärt das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. "Im Rahmen dieser Aktion, bei der eine Vielzahl von Einzel-Verfahren zusammengefasst wurden, konnten insgesamt 17 Durchsuchungs-Beschlüsse in der Region sowie an einem Wohnobjekt in Berlin vollzogen werden", heißt es weiter. Sichergestellt worden seien unter anderem eine Vielzahl an elektronischen Speicher- und Datengeräten – wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone und Festpatten – sowie 280 Oxycodon-Tabletten, eine unterschlagene Girokarte und eine geladene Schreckschuss-Waffe.

"Alle angetroffenen Beschuldigten im Alter zwischen 15 und 54 Jahren wurden nach Durchführung der notwendigen kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen", fasst das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord zusammen. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauere an. Der Vollzug der richterlich angeordneten Durchsuchungs-Beschlüsse sei von Einsatzkräften der bayerischen Bereitschaftspolizei aus Eichstätt unterstützt worden. Bei der Durchsuchung in Berlin sei man von der dortigen Polizei unterstützt worden. "Die Ermittlungen dauern an", wurde am heutigen Nachmittag erklärt. 

Zum Hintergrund:

"Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar", stellt die Polizei klar: Bei Kinderpornografie sei nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. "Werden Inhalte beispielsweise in Whats-App-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen." Für Jugendpornografie gelte das ebenfalls.

Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreite, müsse mit polizeilichen Ermittlungen und einer Strafanzeige rechnen.Über das Strafmaß entscheide ein Gericht je nach Schwere der Tat. "Hinzu kommt immer: Für die Beweis-Sicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel einbehalten oder weitergehende Maßnahmen wie zum Beispiel Wohnungs-Durchsuchungen durchführen."


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