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Briefwahl-Unterlagen können ab Mittwoch beantragt werden. Ungewöhnlicher zeitlicher Ablauf. Rund 19.000 Stimmberechtigte in der Kreisstadt. 

(ty) Rund 19 000 Wahlberechtigte aus dem Gemeinde-Gebiet von Pfaffenhofen an der Ilm sind laut aktueller Mitteilung aus dem Rathaus dazu aufgerufen, bei der Bundestagswahl am 23. Februar ihre Stimme abzugeben. "Sie erhalten in den nächsten Tagen die Wahl-Benachrichtigungs-Briefe", wurde am heutigen Freitag von der Stadtverwaltung gemeldet. Zugleich wurden für die Kreisstadt-Bürger weitere Informationen bezüglich der Briefwahl und des außergewöhnlichen zeitlichen Ablaufs herausgegeben. Wir fassen nachfolgende die wichtigsten Punkte zusammen.

Wer nicht in seinem Wahlbezirk beziehungsweise Wahllokal wählen möchte, der kann laut Stadtverwaltung seine Stimmen per Briefwahl abgeben. Online könnten der Wahlschein und die Briefwahl-Unterlagen ab dem kommenden Mittwoch, 29. Januar, auf der städtische Homepage über diesem Link unter "Briefwahl-Unterlagen / Wahlschein online" beantragt werden. Allerdings sei dabei zu beachten, dass die Unterlagen erst verschickt werden könnten, sobald dem Wahlamt die Stimmzettel vorliegen – "also frühestens ab der ersten Februar-Woche", wie dazu heute erklärt wurde.

Zum Hintergrund wurde außerdem dargelegt: "Durch die vorgezogene Bundestagswahl sind die Kandidaten-Listen der Parteien noch nicht finalisiert, was dazu führt, dass noch kein Stimmzettel auf Bundes-Ebene erstellt werden kann." Durch die besondere Wahl-Situation sei der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt. Ein möglicher Briefwahl-Antrag sollte nach Angaben der Stadtverwaltung also zeitnah erfolgen, "um beim Versand den fristgerechten Eingang zu ermöglichen". Die Möglichkeit zum Online-Antrag werde bereits am Montag, 17. Februar, beendet, "damit die Briefwahl-Unterlagen noch rechtzeitig beim Antragsteller ankommen". 

Die Wahl-Benachrichtigungs-Briefe werden laut Mitteilung aus dem Rathaus bis spätestens 2. Februar zugestellt. Für die Beantragung der Briefwahl könne ebenfalls das Formular auf der Rückseite des Wahl-Benachrichtigungs-Briefes verwendet werden, heißt es weiter. Dieses könne auch ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt geschickt oder in den Hausbriefkasten des Rathauses geworfen werden. Wichtig: "Wer die Briefwahl-Unterlagen für einen nahen Familien-Angehörigen oder andere Personen mitnehmen will, muss auf dem Antrags-Formular weiter durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er zur Entgegennahme berechtigt ist."

Geöffnet sei das Wahlbüro dann von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich besteht am Freitag vor der Wahl, also am 21. Februar, von 13 Uhr bis 15 Uhr noch die Möglichkeit, die Briefwahl-Unterlagen zu erhalten.

Wichtiger abschließender Hinweis aus dem Rathaus: "Wenn die Unterlagen trotz frühzeitigen Antrags nicht bis 18. Februar angekommen sind, dann sollte man sich umgehend unter Telefon (0 84 41) 78 - 10 4 an das Wahlamt der Stadt Pfaffenhofen wenden. Auch Wahlberechtigte, die bis zum 2. Februar keine Wahl-Benachrichtigung erhalten, sollten sich umgehend im städtischen Wahlamt melden."

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