Die Frau hatte das gegen sie verhängte Fahrverbot zu spät angetreten, weshalb es nun bereits gültig war. Ihr blüht jetzt zudem eine Strafanzeige.
(ty) Eine Überraschung der unangenehmen Art hat es für eine 29-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Eichstätt gegeben, nachdem sie am gestrigen Abend kurz nach 20 Uhr mit ihrem Auto bei der Polizei-Dienststelle in Beilngries vorgefahren war. Dort stellte sich laut heutiger Mitteilung nämlich heraus, dass die Frau ein gegen sie verhängtes Fahrverbot zu spät angetreten hatte und dass dieses dadurch bereits gültig geworden war. Jetzt müsse sie sich obendrein strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Nach Angaben der Gesetzeshüter hatte die 29-Jährige im September vergangenen Jahres einen Bußgeld-Bescheid erhalten, infolge dessen sie auch ein einmonatiges Fahrverbot anzutreten hatte. Dieses Fahrverbot sei am vergangenen Freitag, 24. Januar, gültig geworden. Das sei der Frau allerdings anfänglich nicht bewusst gewesen. Die Lage sei ihr schließlich auf der Polizei-Dienststelle von einem Beamten nochmals ausführlich erläutert worden. Die 29-Jährige habe das Fahrverbot daraufhin sogleich angetreten. Die Strafanzeige blüht ihr trotzdem, weil sie ja trotz des Fahrverbots mit dem Pkw zur Polizei gefahren war.