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Landratsamt informiert über die finanzielle Unterstützung des Freistaats für Sport- und Schützen-Vereine, die die Anforderungen erfüllen.

(ty) "Die bayerische Staatsregierung gewährt auch in diesem Jahr den Sport- und Schützen-Vereinen eine Vereins-Pauschale." Darauf hat das Landratsamt von Pfaffenhofen am heutigen Mittwoch hingewiesen. Zugleich wurde bekannt gegeben, dass Anträge auf Gewährung dieser Vereins-Pauschale ab sofort bei der Kreis-Behörde eingereicht werden können. "Der Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereins-Pauschale ist in diesem Jahr der 3. März", wird erklärt.

In den Genuss der genannten Förderung kommen laut Landratsamt ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart als Vereins-Zweck haben. Zudem müsse der Klub mindestens so genannten 500 Förder-Einheiten haben. "Vereinen, die diese Förder-Einheiten nicht erreichen, kann keine Förderung gewährt werden", stellt die Behörde klar. Grundlage der Förderung seien die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.

Die genauen Förder-Voraussetzungen seien in den Sport-Förder-Richtlinien beschrieben, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Diese sowie die verschiedenen Formulare zur Beantragung der Vereins-Pauschale könnten über die Homepage des Landkreises Pfaffenhofen abgerufen werden; hier der direkte Link. Für weitere Informationen ist die zuständige Abteilung am Landratsamt telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 45 2 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.


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