Streifenbeamte griffen in der Nähe des Unglücksorts zwei berauschte Männer auf, die aber jeweils bestritten, den Pkw gelenkt zu haben. Angeblich fuhr die Mutter des einen den Wagen, doch das ist laut Polizei fragwürdig.
(ty) Noch Rätsel gibt ein Verkehrsunfall auf, der heute in den frühen Morgenstunden im Gemeinde-Bereich von Karlsfeld (Kreis Dachau) passiert ist. Wie die Polizeiinspektion aus Dachau mitteilt, kam ein Mercedes von der Straße ab und krachte gegen einen Baum. Wer am Steuer des Pkw gesessen habe, sei noch unklar. In der Nähe des Unfallorts seien Streifenbeamte auf einen 24-Jährigen und einen 20-Jährigen gestoßen – beide "hochgradig alkoholisiert" und "möglicherweise unter Betäubungsmittel-Einfluss" –, die jedoch bestritten, mit dem verunglückten Auto gefahren zu sein. Gegen die zwei jungen Männer, aber auch gegen die Mutter des einen, die fragwürdige Aussagen gemacht habe, werde nun ermittelt.
Gegen 4.40 Uhr sei die Mitteilung über den Unfall im Bereich der Falkenstraße eingegangen. Beim Eintreffen der Streifenbeamten sei niemand vor Ort gewesen. Allerdings habe man ganz in der Nähe zwei junge Männer aufgegriffen, von denen einer ein Angehöriger des Fahrzeug-Halters sei. Laut den Angaben handelt es sie um einen 24-jährigen Dachauer und einen 20-Jährigen aus Karlsfeld. Ihren eigenen Angaben zufolge sei keiner von den beiden mit dem Wagen gefahren.
"Im weiteren Verlauf kam die Mutter eines der Männer hinzu und gab sich den Beamten gegenüber mit zumindest fragwürdigen Sachverhalts-Schilderungen als verantwortliche Fahrzeug-Führerin aus", so die Polizei. Weiter heißt es: "Die endgültige Fahrer-Eigenschaft konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden." Den beiden jungen Männern sei jeweils Blut abgenommen worden. Den ramponierten und nicht mehr fahrbereiten Pkw habe man zur Ermittlung des tatsächlichen Unfall-Fahrers sichergestellt.
Das Ergebnis der spurentechnischen Untersuchung werde zeigen, welcher der Beteiligten mit welchen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe, so ein Polizei-Sprecher. Im Raum stehen seinen Worten zufolge Straftaten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen Unfallflucht gegen den verantwortlichen Fahrer. Hinzu komme möglicherweise – sollten sich die Angabe der Mutter als unwahr herausstellen – Vergehen wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen Strafvereitelung.