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56,1 Tonnen schweres Lkw-Gespann wurde in Scheyern gestoppt. Wiege-Versuch in Pfaffenhofen schlug fehl, weil die Waage nur 50 Tonnen packte.

(ty) Einen massiv überladenen Sattelzug haben Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen am gestrigen Nachmittag im Gemeinde-Bereich von Scheyern gestoppt und schließlich aus dem Verkehr gezogen. Statt der in diesem Fall höchstens erlaubten 40 Tonnen brachte das Lkw-Gespann mehr als 56 Tonnen auf die Wage. Diese erhebliche Überschreitung stellte sich übrigens erst im zweiten Wiege-Versuch heraus. Denn die zunächst angesteuerte Waage ist nur auf Gewichte bis 50 Tonnen ausgelegt. Aber der Reihe nach.

Gegen 15.30 Uhr sei der mit Holz beladene Sattelzug zu einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle angehalten worden. Gesteuert worden sei der Lkw von einem 54-Jährigen, der im Gemeinde-Gebiet von Altenmünster (Kreis Augsburg) wohnt. Zunächst habe der Brummi-Lenker alle erforderlichen Papiere an die Streifenbeamten übergeben. Anschließend nahmen die Einsatzkräfte das Fahrzeug in Augenschein. Dabei sei der Verdacht aufgekommen, dass das Lkw-Gespann zu schwer sein könnte. Deshalb sei eine Wiegung angeordnet worden. "Die Wiegung sollte auf einer Waage in Pfaffenhofen durchgeführt werden", heißt es im Bericht der Polizei.

Als der Sattelzug jedoch auf dieser Waage, die bis zu einem Gewicht von 50 Tonnen ausgelegt sei gestanden habe, habe diese einen "Error" angezeigt. Dies habe bedeutet, "dass der Sattelzug schwerer war als die möglichen zu wiegenden 50 Tonnen". Die Polizisten musste nach eigenem Bekunden deshalb mit dem Lkw-Gespann zu einer Firma im Gemeinde-Gebiet von Schweitenkirchen, um die Wiegung dort durchzuführen. Die Waage dieses Unternehmens sei bis 60 Tonnen ausgelegt. Hier sei dann tatsächlich ein Gesamt-Gewicht von 56,1 Tonnen festgestellt worden.

"Gesetzlich zulässig, ohne Sondergenehmigung, dürfen Sattelzüge ein Gesamt-Gewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten", so ein Polizei-Sprecher. "Somit lag in diesem Fall eine Überladung von mehr als 16 Tonnen vor." Da in diesem Fall der Lkw-Fahrer auch der Firmen-Inhaber sei, werde das Bußgeld entsprechend erhöht. Der Bußgeld-Katalog sehe in diesem Fall einen Bußgeldsatz von 425 Euro und einen Strafpunkt vor. Laut Polizei musste der 54-Jährige einen Teil seiner Ladung abladen; erst dann durfte er seine Tour fortsetzen.


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