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Der acht Jahre alte Bub wollte in Kleinarreshausen die Straße überqueren. Er wurde in eine Klinik geflogen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Autofahrer (24).

(ty) Wie die Polizei am heutigen Sonntag bekannt gegeben hat, ist am frühen Freitagnachmittag im Gemeinde-Gebiet von Schweitenkirchen ein acht Jahre alte Kind beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst und verletzt worden. Der Bub war gerade aus einem Schulbus gestiegen, als es zu dem Unglück kam. Der Verkehrsunfall geschah gegen 12.45 Uhr im Ortsteil Kleinarreshausen. Der Junge wurde per Rettungs-Hubschrauber eine Klinik geflogen. Dem 24 Jahre alten Pkw-Lenker droht nun eine Strafanzeige.

Nach Erkenntnissen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen hatte der Schulbus-Lenker an der Haltestelle in Kleinarreshausen angehalten und das Warnblinklicht aktiviert, um Kinder aussteigen zu lassen. Der achtjährige Bub habe das Fahrzeug verlassen und sogleich hinter dem Bus die Straße überqueren wollen. Aus der Gegenrichtung sei in diesem Moment der 24-jährige Pkw-Lenker mit seinem VW herangefahren. Er sei – so heißt es unter Verweis auf die Angaben des Omnibus-Fahrers – mit unverminderter Geschwindigkeit von etwa 50 Kilometer pro Stunde an dem Bus vorbeigesteuert.

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Der Pkw-Lenker habe nicht mehr rechtzeitig bremsen könne, als der Bub hinter dem Omnibus auf die Fahrbahn getreten sei. "Durch den anschließenden Zusammenstoß fiel das Kind mit dem Hinterkopf auf die Fahrbahn und zog sich ein Platzwunde am Hinterkopf zu", heißt es im Bericht der Polizei. Außerdem sei vom alarmierten Notarzt vermutet worden, dass sich der Junge auch innere Verletzungen zugezogen habe. Aus diesem Grund sei der Achtjährige per Rettungs-Helikopter in eine Unfall-Klinik nach Regensburg gebracht worden. Im Einsatz war auch die Feuerwehr aus Geisenhausen. 

Gegen den 24 Jahre alten Pkw-Lenker, der aus dem Gemeinde-Gebiet von Au in der Hallertau (Landkreis Freising) stammt, wird laut heutiger Mitteilung der Polizei jetzt strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls ermittelt. "Schließlich sind Autofahrer dazu angehalten bei Bussen, welche mit Warnblinklicht an der Haltestelle stehen, nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren – und dies gilt auch für den Gegenverkehr", so die Polizei. 


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