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Pkw-Lenker (20) verstieß gegen 0,0-Promille-Grenze. Nun drohen Bußgeld-Bescheid, Strafpunkt, Aufbau-Seminar und Probezeit-Verlängerung.

(ty) Weil er gegen eine für Fahranfänger geltende Regelung verstoßen hat, muss sich ein 20-Jähriger aus dem Gemeinde-Bereich von Hohenwart auf unangenehme Konsequenzen einstellen. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen am heutigen Sonntag berichtet, war der junge Pkw-Lenker am Freitagabend gegen 23.55 Uhr im Reichertshausener Ortsteil Lausham von Streifenbeamten angehalten und einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden.

Während der kontrollierende Beamte sich von dem 20-Jährigen die erforderlichen Papiere habe aushändigen lassen, sei ihm leichter Alkohol-Geruch bei dem Seat-Lenker aufgefallen. Ein freiwillig von dem gestoppten Autofahrer durchgeführter Atem-Test habe dann auch einen Wert in Höhe von umgerechnet 0,44 Promille ergeben. Das Problem: "Da es sich in diesem Fall um einen Fahranfänger handelt und er unter 21 Jahre alt ist, gilt für ihn die 0,0-Promille-Grenze", erklären die Gesetzeshüter.

Aus diesem Grund sei der junge Mann zur Polizei-Dienststelle in die Kreisstadt gebracht worden. Dort sei ein gerichtsverwertbarer Alkohol-Test gemacht worden. Dieser habe den genannten Wert bestätigt, der zuvor an der Kontrollstelle gemessen worden sei. Dem 20-Jährigen blühen nach Angaben der Polizei jetzt ein Bußgeld-Bescheid über 250 Euro sowie ein Strafpunkt in der Verkehrs-Sünder-Kartei. Zudem müsse sich der Hohenwarter auf eine Nachschulung einstellen. Auch eine Verlängerung der Probezeit droht.


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