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23-Jähriger geriet heute gegen 0.45 Uhr in eine Polizei-Kontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass er besoffen war.

(ty) Die E-Scooter-Tour eines 23-Jährigen durch Schrobenhausen hat in der Nacht zum heutigen Sonntag mit einer Strafanzeige geendet. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, wurde der Mann gegen 0.45 Uhr auf der Gerolsbacher Straße gestoppt und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Zunächst sei von den Streifenbeamten Alkohol-Geruch bei dem in Schrobenhausen lebenden Ukrainer wahrgenommen worden. Ein Test habe dann einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben – also im Straftaten-Bereich. Der 23-Jährige musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen und blickt jetzt einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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