Logo
Anzeige
Anzeige

Schlag gegen umfangreichen Online-Handel mit Rauschgift: "Logistisches Netzwerk aus Verpackern und Versendern" in der Region. Verkaufwert der beschlagnahmten Drogen liegt im siebenstelligen Euro-Bereich.

(ty) Nach mehrmonatigen, intensiven und länderübergreifenden Ermittlungen des bayerischen Landeskriminalamts (LKA), unter der Leitung der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, ist es Ermittlern laut offizieller Mitteilung gelungen, eine professionell agierende Täter-Gruppierung im Bereich des bandenmäßigen, unerlaubten Online-Handels mit Betäubungsmitteln zu identifizieren und zu zerschlagen. Vier Beschuldigte im Alter zwischen 24 und 56 Jahren wurden festgenommen. Bei Razzien im Kreis Eichstätt und im Raum Neuburg an der Donau wurden insgesamt 53 Kilogramm Rauschgift sichergestellt sowie 150 000 Tabletten, die unter das Arzneimittel-Gesetz fallen.

Im Fokus der Maßnahmen standen den Angaben zufolge sieben in Bayern wohnende Personen, denen vorgeworfen wird, in erheblichem Umfang Betäubungsmittel verpackt und weltweit versendet zu haben. Bei den festgenommenen Beschuldigten handele es sich um drei Männer mit (auch) deutscher Staatsangehörigkeit und eine Frau – im Alter zwischen 24 und 56 Jahren. 

Ausgangspunkt der Ermittlungen seien Hinweise aus einem gesondert geführten Verfahren des Landeskriminalamts von Thüringen gewesen. Durch eine intensive Daten-Analyse sei es den Spezialisten des bayerischen Landeskriminalamts gelungen, Tatzusammenhänge in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen herzustellen sowie eine mehrstufige Täter-Struktur aufzudecken.

"In der Region Neuburg an der Donau und Eichstätt wurde schließlich ein logistisches Netzwerk aus Verpackern und Versendern identifiziert", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des LKA und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. In enger Kooperation mit der Kriminalpolizei-Inspektion in Ingolstadt sowie einem Post-Dienstleister seien zahlreiche Postsendungen mit Betäubungsmitteln – bestimmt für weltweite Empfänger – noch vor der Auslieferung sichergestellt worden.

Am 7. Februar sei der Zugriff erfolgt: Beamte vom LKA nahmen den Angaben zufolge mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei und des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord die Tatverdächtigen aufgrund der zuvor erwirkten Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handel-Treibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fest.

Bei der Durchsuchung von insgesamt fünf Objekten im Landkreis Eichstätt sowie in Neuburg an der Donau seien insgesamt 53 Kilogramm an Betäubungsmitteln – darunter etwa 30 Kilogramm Methamphetamin, zwei Kilogramm Heroin und vier Kilogramm Kokain – sowie rund 150 000 Tabletten, die unter das Arzneimittel-Gesetz fallen, sichergestellt sowie damit aus dem Verkehr gezogen werden.

"Besonders auffällig war die professionelle Lagerung und Verwaltung der Substanzen", erklärt das bayerische Landeskriminalamt: Die Drogen lagen demnach in Teilen bereits vorportioniert in rund 7000 vakuum-verschweißten Tütchen bereit. Der geschätzte Verkaufswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel liege im unteren siebenstelligen Euro-Bereich, so die Ermittlungs-Behörden.

Die weiteren Ermittlungen werden, so wurde weiter bekannt gegeben, derzeit von der "Fachgruppe Rauschgift-Handel Online" (FARO) des bayerischen LKA mit Hochdruck geführt. Eine erste forensische Auswertung der sichergestellten Kommunikationsmittel habe bereits umfangreiche Daten zutage gefördert: "Die Täter hatten eine detaillierte Buchführung angelegt, aus der sich – seit zirka April 2024 – mindestens 7250 Bestellungen sowie zugehörige Kundendaten ableiten lassen." 

Diese Informationen dienen laut Mitteilung von LKA und Generalstaatsanwaltschaft Bamberg jetzt "nicht nur als belastendes Beweis-Material gegen die festgenommenen Tatverdächtigen und die weiteren Beschuldigten, sondern ermöglichen auch die Identifizierung der Besteller". Die umfangreichen Ermittlungen dauern an, wird betont.

Die Beschuldigten sehen sich den Angaben zufolge mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert: "Aufgrund der mutmaßlich bandenmäßigen, organisierten und professionell ausgeführten Tatbegehung sowie der erheblichen Menge an Betäubungsmitteln drohen ihnen nach dem Gesetz Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren."

Die Ermittlungs-Behörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass auch der Erwerb von Betäubungsmitteln über das Internet – ob im Clear- oder Darknet – einer strafrechtlichen Verfolgung nicht entzogen sei. Entgegen der Aussagen vieler Betreiber von entsprechenden Shops würden die Bestell-Daten oftmals über Jahre hinweg gespeichert. Diese Daten bildeten regelmäßig eine wertvolle Grundlage für kriminalpolizeiliche Ermittlungen.


Anzeige
RSS feed