Im Getränkemarkt-Mordprozess verurteilte das Landesgericht Ingolstadt den 39-jährigen Angeklagten Stefan S. zu einer lebenslangen Haftstrafe für den Mord an dem 61-jährigen Wolfgang H.
(ty) Das Schwurkammer des Landgerichtes Ingolstadt hat keinen Zweifel: Nicht Angst, sondern Habgier sei das Motiv von Stefan S. gewesen, als er im Juli 2013 den Getränkemarkt Frisco in Pfaffenhofen überfallen hat. Dabei habe er den Tod des 61-jährigen Marktleiters billigend in Kauf genommen. Der 39-jährige Angeklagte wurde deshalb bei der heutigen Urteilsverkündung vom Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer angemahnte besondere Schwere der Schuld sah das Gericht indessen nicht, so dass die Prüfung einer vorzeitigen Entlassung von Stefan S. nach 15 Jahren möglich ist. Das Gericht begründete sein Urteil mit erdrückender Beweislast.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 13. Juli vergangenen Jahres vorsätzlich zum Getränkemarkt nach Pfaffenhofen fuhr, um dort an Geld zu gelangen. Dies habe der Angeklagte bei der polizeilichen Vernehmung auch zugegeben. Vor Gericht beteuerte Stefan S. dagegen, dass er lediglich Getränke für sich und seine Tochter kaufen wollte. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei dem Getränkemarkt habe er geglaubt, dort mit seiner EC-Karte bezahlen zu können, obwohl er kein Geld mehr auf seinem Konto habe. Das Gericht fand diese Version allerdings unglaubwürdig. Die Auswahl der Getränke, die hohe Rechnung im Wert von 96 Euro und die vorsorglich im Auto deponierte Anzugshose deuteten darauf hin, dass sich der Angeklagte von vornherein als Testkäufer ausgeben wollte.
Der Tatort in Pfaffenhofen.
Stefan S. blieb schließlich bis nach Ladenschluss in dem Getränkemarkt. Auf der Toilette fasste der 39-Jährige den Entschluss, den Marktleiter zu überfallen. Dieser befand sich gerade in der Küche, um dort das Geschirr abzuwaschen. Stefan S. trat unbewaffnet in die Küche und schrie „Überfall. Hände hinter den Kopf“, woraufhin ihn der Marktleiter überrascht ansah.
Über den weiteren Verlauf des Überfalls könne nach Aussage des Gerichtes nur spekuliert werden. Stefan S. behauptet, dass das Opfer plötzlich ein Messer in der Hand gehabt habe. Als er ihm dieses entwenden wollte, habe er sich die tiefen Schnittwunden an seinen Fingern zugezogen. Da die Staatsanwaltschaft nicht beweisen konnte, dass Stefan S. zuerst das Messer in der Hand hielt, folgte das Gericht in diesem Punkt den Ausführungen des 39-Jährigen.
Strafmildernde Umstände könnten trotzdem nicht geltend gemacht werden. Erstens hätte Stefan S. zu diesem Zeitpunkt die Flucht antreten können. Doch er wollte weiterhin an die Tageseinnahmen gelangen und habe daher das Risiko eines Kampfes um Leben und Tod in Kauf genommen. Zweitens sei Stefan S. mit äußerster Brutalität gegen den eindeutig unterlegenen Getränkemarktbesitzer vorgegangen. Dies belegten der Obduktionsbericht und auch die Blutspurenanalyse. Das 61-Jährige Opfer war mindestens 18 stumpfen Gewalteinwirkungen ausgesetzt gewesen. Die Faustschläge wurden mit großer Wucht ausgeführt. Zusätzlich habe das Opfer zahlreiche Schnittwunden an den Händen, die eindeutig Abwehrverletzungen seien. Stefan S. habe das Opfer schließlich mit einem Stich in den Bauch und drei weiteren Stichen in die Brust getötet.
Die Tat sei auch nicht in Panik und aus Angst heraus geschehen. Vielmehr sei der Angeklagte auch nach der Tat sehr gezielt vorgegangen. Stefan S. säuberte und verband die Wunde an seinen Fingern und verschüttete anschließend Reinigungsmittel auf dem Boden, um Spuren zu verwischen. Danach durchsuchte er den Getränkemarkt und nahm neben einer Tasche des Marktleiters auch die Tageseinnahmen aus der Kasse mit. Dies leugnete der Angeklagte in der Verhandlung. Er habe nicht das Geld, sondern nur die Tasche mitgenommen, die er dann aber ungeöffnet entsorgt hätte. Doch das Gericht verwies auf die Blutspuren vom Täter, die man an der Kassenschublade und am Boden des Getränkemarkt verteilt gefunden habe. Zudem sei nachgewiesen, dass der Täter am Abend des 13. Juli zu seinen Eltern fuhr, um dort seine Schulden in Höhe von 1028 Euro zu bezahlen. „Noch mehr Beweise kann man nicht verlangen“, so der Richter.
Die Suche nach dem Messer: Die Tatwaffe wurde nie gefunden.
Mord aus Habgier lautet daher das Urteil. Die besondere Schwere der Schuld konnte das Gericht indessen nicht feststellen. Denn die Tat sei nicht von langer Hand geplant gewesen. Stefan S. habe den Mord zudem gestanden und sich auch bei den Angehörigen entschuldigt.