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Der Zweirad-Lenker fühlte sich vom verbotswidrig abgestellten Sattelzug eines 63-Jährigen gestört. Nun wird wegen Nötigung gegen ihn ermittelt. 

(ty) Strafrechtliche Konsequenzen blühen einem Radler nach einem Vorfall, der sich am gestrigen Morgen im Stadtbereich von Neuburg an der Donau ereignet hat. Weil sich 56-Jährige von einem widerrechtlich geparkten Lkw gestört gefühlt habe, habe er sich mit seinem Drahtesel so hingestellt, dass ein Abladen von Beton-Blöcken nicht mehr möglich gewesen sei, teilt heute die örtliche Polizeiinspektion mit. Der 63-jährige Lkw-Lenker sei wegen verbotswidrigen Parkens verwarnt worden. Gegen den Radler habe man ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet.

Gegen 7.35 Uhr habe der aus dem Kreis Würzburg stammende Lkw-Fahrer eine Baustelle an der Grünauer Straße mit Beton-Blöcken beliefert, berichtet die Polizei. Zum Abladen habe der 63-Jährige seinen Sattelzug in der Schwaigholzstraße zum Teil auf einen Sonderweg für Radfahrer abgestellt. Weil ihm das nicht gepasst habe, habe der Radfahrer aus Neuburg mit seinem Drahtesel die Ladefläche des Aufliegers blockiert, so die Ordnungshüter. Aus diesem Grund habe ein 46 Jahre alter Angestellter der Firma die Polizei verständigt. Nach Feststellung seiner Personalien sei der Biker wieder entlassen worden.


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