Die IHK für München und Oberbayern informiert über Regeln während des Hochsommers, wenngleich das Arbeitsrecht kein generelles "Hitzefrei" kennt.
(ty) Wenn der Hochsommer seinem Namen alle Ehre macht, kommt manch einer auch im Büro ordentlich ins Schwitzen: Doch was gilt an heißen Tagen arbeitsrechtlich und gibt es eigentlich "Hitzefrei" im Büro? Angesichts der steigenden Temperaturen in den Sommer-Monaten informiert die IHK für München und Oberbayern in einem Online-Ratgeber, ab wie viel Grad Celsius der Arbeitgeber tätig werden muss und ob es eine Verpflichtung zu Gratis-Eis für alle im Betrieb gibt.
"Auch wenn das Arbeitsrecht kein generelles Hitzefrei kennt, schreibt die Arbeitsstätten-Verordnung vor, dass am normalen Büro-Arbeitsplatz eine gesundheitlich zuträgliche Raum-Temperatur vorhanden sein muss – unabhängig davon, ob draußen Winter oder Sommer ist", erklärt die IHK. "Egal ob Großraum-Büro, Besprechungs-Raum, Sozial-Raum oder Einzel-Büro: Gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie soll es nicht wärmer als 26 Grad sein." Bei Arbeit im Freien oder an besonders hitze-abstrahlenden Geräten gelten laut IHK indes andere Regelungen.
"Wird es am Arbeitsplatz wärmer als 30 Grad, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen", betont die IHK. "Das muss nicht notwendigerweise eine Kühlung der Räume sein, eine Verpflichtung zur Klima-Anlage gibt es also nicht." Die Arbeitsstätten-Richtlinie nenne beispielhafte Maßnahmen, wie: Rollos herunterlassen, über Nacht die Büro-Räume lüften, Getränke anbieten oder Ventilatoren aufstellen. "Es ist den Chefs also selbst überlassen, ob sie ihren Angestellten ein gratis Eis ausgeben oder nicht", so die IHK.
Unter www.ihk-muenchen.de/hitze gibt es ausführliche Einschätzungen zu Hitze am Arbeitsplatz oder im Home-Office sowie Infos dazu, was der Arbeitgeber machen muss, wenn es im Büro wärmer als 35 Grad wird.