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Der Jugendliche war mit einem E-Scooter unterwegs und verstieß gegen die für ihn geltende 0,0-Promille-Regelung. Ihm blüht ein Bußgeld-Bescheid.

(ty) Bei einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle ist in der Nacht zum heutigen Samstag ein 16-Jähriger im Gemeinde-Bereich von Ilmmünster aufgeflogen. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen berichtet, wurde der Jugendliche gegen 0.25 Uhr von Streifenbeamten gestoppt, als er mit seinem E-Scooter auf der Staatsstraße 2084 unterwegs war. Im Zuge der Überprüfungen sei ein Alkohol-Pegel festgestellt worden, der für den Unter-21-Jährigen eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Der Teenager, der auch in Ilmmünster wohnt, habe gegen die 0,0-Promille-Regelung verstoßen, wurde auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt. Den 16-Jährigen erwarte jetzt ein Bußgeld-Bescheid.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."

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