Er wurde gestern bei einer Kontrolle an der Staustufe Bertoldsheim ertappt. Weiterer Angler (24) hatte weder gültigen Fischerei-Schein noch Erlaubnis-Karte.
(ty) Juristische Folgen hat für zwei Männer im Alter von jeweils 24 Jahren ein Angel-Ausflug, der sie gestern in den Gemeinde-Bereich von Rennertshofen (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) geführt hat. Einer der beiden habe bei einer Kontroll-Aktion weder einen gültigen Fischerei-Schein noch eine Erlaubnis-Karte vorweisen können, berichtet heute die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau. Der andere Angler sei dabei ertappt worden, wie er illegal mit einem Lebend-Köder geangelt habe, so die Ordnungshüter. Gegen ihn habe man strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Nach Angaben der Polizei wurden die beiden 24-Jährigen gegen 21.30 Uhr an der Staustufe bei Bertoldsheim einer Kontrolle durch Verantwortliche des örtlichen Fischereivereins unterzogen. Bei dem einen, aus dem Landkreis Augsburg stammenden Angler sei der Fischerei-Schein abgelaufen gewesen, so die Ordnungshüter. Auch eine Erlaubnis-Karte habe der 24-Jährige nicht vorzeigen können. Daraufhin sei die Polizei von den Kontrolleuren verständigt worden. Diesen jungen Mann erwarte nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.
Gegen den im Landkreis Dillingen an der Donau wohnhaften 24-Jährigen werde angesichts Benutzung eines Lebend-Köders wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz-Gesetz ermittelt, so die Polizei. An der Angel des Mannes habe man eine Schleie gefunden. Da dies eine Straftat darstelle, seien sowohl dessen Fischerei-Schein als auch die Erlaubnis-Karte sichergestellt worden. Zudem habe man mehrere Angelruten und ein Fischernetz sichergestellt. Nach Feststellung ihrer Personalien seien die beiden Männer wieder entlassen worden.