Ein Zeuge rief angesichts seiner Beobachtungen auf einem Parkplatz bei Reichertshofen die Polizei – die wiederum leitete eine Fahndung ein, stellte den "Fluchtwagen" und konnte sich am Ende von einem angeblichen Scherz berichten lassen
(ty) Weil ein Lkw-Fahrer dem Anschein nach gestern Vormittag auf einem Parkplatz in der Gemeinde Reichertshofen mit einer Pistole bedroht wurde, rief ein Zeuge die Polizei. Die Beamten leiteten umgehend eine Fahndung ein und konnten dann einen Pkw ausfindig machen, in dem neben dem vermeintlichen Täter und dem vermeintlichen Opfer noch ein weiterer Mann saß – und auch die Waffe war in dem Wagen. Und mit Hilfe eines Dolmetschers – denn alle drei Männer sind aus Polen – erfuhren die Polizisten, dass es sich angeblich um einen Scherz gehandelt haben soll. Aber der Reihe nach.
Bei der Polizei in Geisenfeld ging gestern gegen 10.30 Uhr die Meldung ein, dass auf dem Parkplatz bei Dörfl an der B 300 ein Lkw-Fahrer von einem Mann mit einer Pistole bedroht wurde und die Personen nun mit einem polnischen Auto in Richtung Schrobenhausen weggefahren sind. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung mit mehreren Streifenfahrzeugen konnte der polnische Wagen auf der B300 auf einem Parkplatz bei Weichenried entdeckt und kontrolliert werden. In dem Auto befanden sich drei polnische Staatsangehörige, unter ihnen auch der Lkw-Fahrer. Auch konnte in dem Pkw eine Pistole aufgefunden werden. Dabei handelte es sich um eine Gas-Alarmwaffe als Nachbildung einer großkalibrigen Pistole.
Die Personen aus dem Auto wurden zur weiteren Abklärung des Falls auf die Polizeiinspektion nach Geisenfeld bracht. Mit Hilfe eines Dolmetschers konnte ermittelt werden, dass sich die drei Polen kannten und bei Dörfl eine Panne an dem Laster beheben wollten. Angeblich im Scherz hantierte ein 27-Jähriger dann mit der Pistole auf dem Parkplatz herum. Des wurde von dem Zeugen beobachtet, der daraufhin die Polizei verständigte. Die ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, da der 27-jährige nicht in Besitz eines so genannten kleinen Waffenscheines war, den er aber zum Führen der besagte Pistole benötigt hätte.