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Wohnungs-Durchsuchungen bei Personen im Alter zwischen 14 und 72 Jahren. Datenträger, verbotene Gegenstände und Drogen sichergestellt.

(ty) Wegen des Verdachts auf den Besitz von kinderpornografischen Inhalten haben Beamte von der Kriminalpolizei-Inspektion aus Landshut gestern "knapp über zehn" richterliche Durchsuchungs-Beschlüsse vollzogen. Das wurde aus dem Polizeipräsidium von Niederbayern bekannt gegeben. Die Razzien erfolgten den Angaben zufolge in den Landkreisen Kelheim und Landshut. Sichergestellt worden seien dabei "eine Vielzahl von Mobiltelefonen, Computern sowie weiteren Datenträgern". Außerdem seien "verbotene Gegenstände und diverse Betäubungsmittel" gefunden sowie ebenfalls sichergestellt worden.

Die Wohnungs-Durchsuchungen der Kripo erfolgten laut Mitteilung des niederbayerischen Polizeipräsidiums am gestrigen Mittwoch in den frühen Morgenstunden bei Personen im Alter zwischen 14 und 72 Jahren, "die im Verdacht stehen, kinderpornografische Dateien über verschiedene Internet-Plattformen erworben und besessen zu haben".

Die Tatverdächtigen stehen in keiner Verbindung zueinander, so eine Polizei-Sprecherin gegenüber unserer Redaktion. Die sichergestellten Daten werden jetzt ausgewertet. Die Ermittlungen der Landshuter Kriminalpolizei dauern an. Die genaue Zahl der gestern vollzogenen Durchsuchungs-Beschlüsse wurde auf Anfrage nicht genannt – aus ermittlungs-taktischen Gründen, wie es heißt.

Diese Durchsuchungs-Aktion der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verdeutlicht laut Polizeipräsidium von Niederbayern erneut, dass die Ermittlungs-Behörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienten, würden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften seien schwerwiegende Straftaten und nicht zu verharmlosen. "Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chat-Gruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden", warnt die Polizei.

Sie haben eine solche Datei bekommen? In diesem Fall rät die Polizei:

  • "Entsprechende Inhalte nicht löschen, sondern unverzüglich die Polizei informieren.
  • In der jeweiligen Gruppe deutlich mitteilen, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und deren Zusendung nicht wünscht. Dadurch wird die eigene Haltung dokumentiert.
  • Nach der erfolgten Anzeigen-Erstattung die Gruppe umgehend verlassen."

Verhaltens-Empfehlungen der Polizei:

  • "Die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in größeren oder unübersichtlichen Chat-Gruppen kritisch prüfen.
  • Die automatische Speicherung von Bild- und Video-Dateien in Messenger-Diensten deaktivieren.
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächs-Partnern stets kritisch hinterfragen."

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