Logo
Anzeige
Anzeige

Bei der Verhandlung gegen einen 19-Jährigen Pfaffenhofener, der eine 50-Jährige Frau mit 15 Messerstichen verletzt haben soll, gab es heute verwirrende Zeugenaussagen

Von Denise Steger

Der Fall eines 19-Jährigen aus Pfaffenhofen wirft heute am zweiten Verhandlungstag einige Fragen auf, denn jeder Zeuge hat eine andere Version der Geschichte. Aber der Reihe nach. Angeklagt ist ist der Jugendliche E., weil er an Allerheiligen letzten Jahres die 50-Jährige L. geschlagen haben und mit einem Messer auf sie losgegangen sein soll. 15 Stich- und Schnittwunden hat es offiziell gegeben und im Anschluss hätte er sie so lange gewürgt, bis sie das Bewusstsein verlor. Dann habe er selbst den Rettungsdienst gerufen und sich widerstandslos abführen lassen. Die Verletzungen waren alle nur oberflächlich und nicht lebensgefährlich. Ebenfalls Teil der Verhandlung ist aber noch eine andere Straftat: Bereits in der JVA – also nach dem Übergriff auf die Frau – hatte er in seiner Zelle randaliert und mit zerstörten Möbeln ein Feuer entfacht. 

Zumindest bei letzterer Tat scheint die Sachlage einigermaßen klar zu sein. Der Zeuge, Betreuer des Angeklagten in der JVA,  erzählte der Richterin die gleiche Geschichte, die auch von der Polizei aufgenommen worden war: Als er den Angeklagten in der Früh abholte, war dessen Bettwäsche voller Tinte, wodurch der Verdacht auf eine oder mehrere neue Tätowierungen aufkam. Er führte den Angeklagten also in die Krankenstation, die das dort überprüfen sollten. Der Angeklagte war die ganze Zeit ausgesprochen ruhig auch während der Untersuchung. Tatsächlich wurden vier neue Tätowierungen gefunden, was in der JVA verboten ist. Für den selben Tag wurde also noch ein Disziplinarverfahren angesetzt und E. zurück in seine Zelle gebracht. Auf dem Weg dorthin war er auffallen aggressiv, weswegen der Zeuge einen zweiten Kollegen holte. „Nur zur Sicherheit, falls er doch etwas anstellen sollte, aber er war eigentlich auf niemanden im speziellen wütend, eher auf die allgemeine Situation und sich selbst.“  Nachdem ein zweiter Betreuer anwesend war, beruhigte sich E. wieder und konnte ohne weitere Zwischenfälle in seine Zelle gebracht werden. 

Um etwa 10.45 kam er mit dem Mittagessen wieder. Er öffnete die Klappe an der Tür, um das Essen hindurch zu schieben, doch dabei sah er im Zimmer ein Feuer lodern. Er rief E. zu, ob alles in Ordnung wäre. „Er hat aber nicht geantwortet sondern nur gefragt ob ich auch zu ihm reinkommen möchte“. Der Wärter hat sofort alle verfügbaren Kollegen mobilisiert und das Feuer gelöscht. Anscheinend hatte E. ein Tischbein abgebrochen und es mit weiterem brennbaren Material umwickelt. Zusammen mit weiteren brennbaren Möbeln hatte er es vor der Tür auf einen Haufen gestapelt und in Brand gesteckt.

Die Sachlage im Fall des Angriffs auf die 50-Jährige ist ein wenig verzwickter. Drei Zeugen hat das Gericht hierzu eingeladen, einer hätte bereits gestern am ersten Verhandlungstag erscheinen sollen, war aber unentschuldigt nicht aufgetaucht. Heute erklärte er, er sei krank gewesen und hätte kein Geld mehr auf dem Handy gehabt. Vorgeladen waren zwei Bekannte des Opfers und der Polizeibeamte, der die Aussage des Opfers vor Ort aufgenommen hat. 

Und da fangen die Probleme an. Erster Zeuge ist ein Bekannter des Opfers, der sich nach eigener Aussage gemeinsam mir ihr um ihren Garten kümmert hat und als Gegenleistung hin und wieder zum Essen eingeladen wird. Er wohnt gegenüber der Wohnung, in der sich alles abgespielt haben soll. Am Tatabend des 1. November 2013 sei sein Freund zusammen mit dem Angeklagten in der Wohnung des Opfers zu einem gemütlichen Abend gewesen. Später in der Nacht sei sein Freund dann plötzlich vor seiner Wohnung gestanden und habe gesagt, er müsse unbedingt rüber kommen, da der Angeklagte die gemeinsame Freundin angegriffen hätte. Er wollte sich daraufhin schnell etwas anziehen und als er wiederkam, waren aber bereits Krankenwagen und Polizei vor Ort. Auf die Frage der Richterin, ob ihm der Angeklagte besonders aggressiv vorgekommen sei oder ihn sogar schon mal bedroht habe, antwortete er mit einem aufgebrachten Nein. Soweit die eigentlich glaubhafte Aussage. Das Problem war nur: Es war nicht die gleiche, die er vor fast einem Jahr der Polizei gegeben hatte. 

Der zweite Zeuge schilderte die Geschichte der Tat noch einmal: Er war bei der Dame und der Angeklagte war auch da. Statt des üblichen Weines habe man an diesem Tag Schnaps getrunken. Der Abgeklagte hatte sich irgendwann ins Bett verabschiedet, war aber nach ungefähr einer Stunde wiedergekommen, habe herum geschrien und sei auf die Frau losgegangen. Das alles hätte der Zeuge schon nicht mehr so genau mitbekommen, weil er laut seiner Aussage bereits einen Vollrausch hatte. Das Opfer hätte ihm später aber erzählt, dass der Angeklagte „Du hast doch was mit dem“ geschrien und dabei auf ihm gezeigt haben soll. Die Aussage des Zeugen klang recht wirr. Erst behauptet er gesehen zu haben, wie der Angeklagte immer wieder auf das Opfer mit dem Messer einstach, später sagte er nur, er habe gar nichts mitbekommen und sei erst wieder zu sich gekommen als die Frau bewusstlos am Boden lag und der Angeklagte mit dem Messer in der Hand im Wohnzimmer stand. Dann sei er aufgestanden und aus der Wohnung geflüchtet. Dabei sei er über die bewusstlose Frau gestolpert.

Am seltsamsten war aber wohl der dritte Zeuge an diesem Vormittag. Es war ein Polizeibeamter, der in der Tatnacht die Aussage des Opfers aufgenommen hatte. Das Opfer selbst hätte ihm die Tür geöffnet. Die Frau müsste zu diesem Zeitpunkt also schon die 15 Stiche und Schnitte mit dem Messer abbekommen haben, geschlagen und gewürgt worden sein. Die Richterin fragte, ob ihm an der Frau etwas aufgefallen sei, als sie ihm die Tür geöffnet habe. Nach einer längeren Pause antwortet der Polizist: „Naja sie hatte halt eine Blessur an der Wange und sagte, sie sei geschlagen worden. Nachdem nur eine andere Person in der Wohnung war, war auch klar, wer es gewesen sein musste.“

Weiter sagte der Polizist aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt völlig nüchtern wirkte und deswegen kein Bluttest durchgeführt würden war. So genau könne er sich aber nicht mehr erinnern. Im medizinischen Gutachten liegt aber sehr wohl ein Blutalkoholtest vor. Dieser ergab beim Täter einen Wert von knapp 1,2 Promille zum Tatzeitpunkt. Auf die Frage nach dem Motiv antwortete der Polizist: „Ja das war halt so eine Beziehungssache.“ An mehr will oder kann er sich nicht mehr erinnern. Er hat keine Erinnerung mehr, wie sich der Angeklagte verhalten hatte, um wie viel Uhr sich die Sache ungefähr abgespielt hatte oder wie die Wohnung aussah. Laut der Spurensicherung war der Teppich in der Wohnung an einer Stelle blutgetränkt und die Frau war offensichtlich auch voller Blut.

Die heutigen Zeugenaussagen werfen mehr Fragen auf als dass sie den Tathergang wirklich klären könnten. Für den 19-Jährigen geht es darum ob, er eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet wird. Besondere Angst scheint er davor aber nicht zu haben. In einer kurzen Pause sagte er laut: „Mir ist es egal, wo oder wie lange ich sitze. Irgendwann komm ich wieder raus. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.“


Anzeige
RSS feed