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Nach dem Unfall an Silvester, der zwei Menschenleben gekostet hat, ist die Staatsanwaltschaft zur Ansicht gelangt, dass sowohl den 36-jährigen Bootsführer als auch den 69-jährigen Bootseigentümer eine Schuld trifft

(ty/zel) Nach dem tragischen Bootsunglück vom Silvesternachmittag auf einem Privatweiher bei Geisenfeld, das zwei Menschenleben gekostet hat, sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Die Justizbehörde hat nun beim zuständigen Amtsgericht Pfaffenhofen zwei Strafbefehle beantragt – gegen den 36-Jährigen, der das Boot gesteuert hat, und gegen den 69-jährigen Eigentümer des Boots.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft trifft die beiden Männer eine nicht unerhebliche Schuld am Tod der beiden Jäger, die nach dem Bootsunglück ertrunken waren. Die Strafbefehle lauten deshalb auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ingolstadt heute gegenüber unserer Zeitung bestätigte. Die beantragten Strafbefehle sehen die Zahlung von 120 Tagessätzen vor.

Das Pfaffenhofener Amtsgericht hat nun zu entscheiden, ob es diese Strafbefehle erlässt oder ob es der Meinung ist, dass die tödliche Entenjagd in einem Prozess aufgearbeitet werden muss. Sollten die Strafbefehle erlassen werden und die beiden Adressaten akzeptieren diese, wäre mit der Zahlung der fälligen Summe der Fall strafrechtlich erledigt. Wird Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt, kommt es ohnehin zur Gerichtsverhandlung. Zur Einordnung der Höhe des im Raum stehenden Strafbefehls: Ab 90 Tagessätzen kommt es zur Eintragung im Führungszeugnis.

Tage nach dem Unfall wurde die Leiche des vermissten 33-Jährigen aus dem Weiher geborgen. Das Boot wurde sichergestellt und von Gutachtern untersucht.

Am Silvesternachmittag war eine fünf Personen zählende Gruppe mit dem Boot auf dem Privatweiher, der zum Teichgut Einberg bei Geisenfeld gehört, unterwegs, als das tragische Unglück geschah. Bei den Personen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von 27 und 53 Jahren sowie um drei Männer im Alter zwischen 33 und 70 Jahren; allesamt Mitglieder einer Jagdgesellschaft. Mit dem Boot waren sie zu einer in der Mitte des Weihers gelegenen Insel unterwegs, um Enten zu jagen. 

Gegen 13.45 Uhr kenterte das Boot mit den fünf Leuten an Bord. Die beiden Frauen sowie der 36-jährige Mann konnten sich aus eigener Kraft schwimmend ans Ufer retten. Sie standen unter Schock und wurden ärztlich betreut. Der 70-Jährige konnte kurz darauf von weiteren anwesenden Personen aus dem Wasser gezogen werden. Er wurde nach der Reanimation schwer verletzt in eine Klinik geflogen, schwebte dort tagelang Lebensgefahr und starb schließlich.

Die Leiche des nach dem Unglück vermissten 33-Jährigen wurde erst Tage später im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion von Polizeitauchern entdeckt und aus dem Weiher geborgen. Angeblich war der Mann nach der Havarie in Panik in die falsche Richtung geschwommen – also nicht in Richtung Ufer, sondern in Richtung der Insel, die allerdings viel weiter von der Unglücksstelle entfernt lag. Am Ende hatten ihn wohl die Kräfte verlassen.

Auch das gesunkene Boot wurde von Polizeitauchern geborgen, sichergestellt und zur Wasserschutzpolizei nach Beilngries gebracht. Neben den Ermittlungen der Kripo und der Wasserschutzpolizei hatte die Staatsanwaltschaft auch Experten-Gutachten zur Klärung der Unfallursache in Auftrag gegeben. Unter anderem untersuchte der TÜV das Unglücksboot. Unter anderem galt es dabei die Fragen zu klären, ob der Bootsführer einen folgenschweren Fehler gemacht haben könnte und ob das Boot überhaupt geeignet war, um fünf Leute damit zu transportieren. Die Staatsanwaltschaft ist nun nach monatelangen Untersuchungen zu der Ansicht gelangt, dass sowohl den 36-jährigen Bootsführer als auch den 69-jährigen Eigentümer des Boots ein Verschulden am Tod der beiden Menschen trifft.


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