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Das Gericht stuft den 19-Jährigen Messerstecher von Pfaffenhofen als eine Gefahr für die Allgemeinheit ein und verurteilt ihn zu vier Jahren Haft und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

(ty) Vier Jahre Haft und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. So fiel heute am Ingolstädter Landgericht die Strafe für den 19-Jährigen Pfaffenhofener aus. Dieser hatte nach Überzeugung des Gerichtes im November letzten Jahres seine damalige 50-jährige Freundin 15 Mal mit dem Messer verletzt, sie anschließend geschlagen und gewürgt. Später in der Jugendvollzugsanstalt machte er seinem Ärger Luft, indem er das Inventar seiner Zelle auf einen Haufen schmiss und anzündete.

Die Strafe entspricht damit fast den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft und eine Unterbringung als angemessene Strafe angesehen hatte. Die Richterin ließ sich von der Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Seine Aggressionen würden sich nachweislich nicht ausschließlich gegen die Geschädigte richten, sondern gegen alles, das ihm Regeln setzten will. Dies sei auch mit dem Vorfall in der JVA bestätigt worden. Er sei also nicht der „zahnlose Wolf“, wie ihn die Verteidigung darstellte, sondern eine ernst zu nehmende Gefahr. Der Angeklagte leide laut verschiedenen Gutachten an einer schweren Persönlichkeitsstörung, hätte deswegen eine verminderte Impulskontrolle und eine Therapie sei deswegen zwingend nötig.


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