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Betroffen sind weiterhin Bereiche des Versorgungs-Gebietes der "Ilmtal-Gruppe". Eine Zusammenfassung und eine Karte.

(ty) Das neuerliche Abkoch-Gebot für Trinkwasser, das – wie berichtet – für Teile des Versorgungs-Gebiets der "Ilmtal-Gruppe" erlassen worden war, gilt auch weiterhin. Das wurde am heutigen Montag vom Landratsamt des Kreises Pfaffenhofen gegenüber unserer Redaktion bestätigt. Betroffen seien nach wie vor die bereits genannten Gebiete, so eine Behörden-Sprecherin. Die erforderlichen Reinigungs-Maßnahmen und engmaschigen Untersuchungen dauern ihren Worten zufolge an. Sobald sich Änderungen ergäben oder das Abkoch-Gebot aufgehoben werden könne, informiere man umgehend. Die betroffenen Bereiche gehen unverändert aus der Karte hervor, die vom Landratsamt bereits herausgegeben worden war (siehe unten).

Als mögliche Ursache der erneut festgestellten "Grenzwert-Überschreitungen" stehen – wie vom Landratsamt bereits gemeldet – wieder Insekten in den Wasser-Speicher-Kammern in Verdacht. "Nach dem vorangegangenen Vorfall waren nach Angaben des Wasser-Versorgers sämtliche mögliche Eintritts-Pforten beseitigt worden", hieß es weiter. "Auch die umfassenden Nachuntersuchungen hatten keinen Hinweis auf ein Fortbestehen der Verunreinigung ergeben." Über welche Wege nun erneut Insekten eingedrungen sein könnten, werde vom Wasser-Versorger geklärt. Nach derzeitiger Einschätzung des Gesundheitsamts von Pfaffenhofen "ist die gesundheitliche Bedeutung der bislang festgestellten, sehr geringen Keim-Belastung als äußerst gering einzustufen".

Das Abkoch-Gebot bleibe "vorsorglich bestehen, bis die weiteren Untersuchungen abgeschlossen sind und die Trinkwasser-Werte den Vorgaben entsprechen", hatte die Behörde bereits am vergangenen Freitag dargelegt. Die erforderlichen Reinigungs-Maßnahmen werden den Angaben zufolge weiterhin durchgeführt. "Begleitend erfolgen weiterhin engmaschige Untersuchungen innerhalb der Wasser-Versorgung." Die von dem nach wie vor geltenden Abkoch-Gebot betroffenen Gebiete sind der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Bei weiteren Fragen könne man sich an den Wasser-Versorger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. 

"Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar", hatte das Landratsamt schon erläutert. "Diese werden als so genannte Indikator-Keime im Trinkwasser untersucht." Sie fänden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern wie Mensch und Rind, aber auch in Insekten beziehungsweise Schnecken. "Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein." Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten – so das Landratsamt weiter – als "fakultativ pathogen". Das bedeute, "dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen". 

Behördliche Hinweise zum Abkoch-Gebot:

  • "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
  • Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toiletten-Spülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
  • Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangt." 

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