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Nikolai A. wollte seine getrennt lebende Frau in Manching mit einem Meißel erschlagen und steht dafür seit heute vor Gericht 

(ty) Mit einem 44 Zentimeter langen Meißel aus Metall hat Nikolai A. am 24. September 2013 versucht, seine damalige Ehefrau zu erschlagen. Das indes ist nicht der einzige Vorwurf, weswegen der seit 1995 in Deutschland lebende Deutschrusse seit heute vor dem Landgericht Ingolstadt steht. Denn gut einen Monat vorher hatte er bereits den VW Sharan seines Nebenbuhlers abgefackelt.

Grund für beide Taten war die damalige Ehefrau Irina A., die zu Tatzeit getrennt von ihm lebte und zwischenzeitlich einen neuen Partner gefunden hatte. Und genau dessen Auto hatte der 53-jährige Angeklagte im August 2013 in der Messerschmittstraße in Manching mal eben abgefackelt. Mit durchschlagenden Erfolg. Der VW Sharan wurde dabei total zerstört.

Schwerwiegender war dann aber der zweite Coup, den die Staatsanwaltschaft Nikolai A. zur Last legt. Im September hatte er seiner Ehefrau in einem Gebüsch in der Mitterstraße in Manching aufgelauert. Als die dann von der Spätschicht auf dem Heimweg war, sprang er hinter sie und schlug ihr den schweren Meißel unvermittelt auf den Kopf. In der Absicht, sie umzubringen, weil sie nach der Trennung nicht mehr zu ihm zurückkehren wollte. Irina A. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Scheidung eingereicht und lebte mit ihren neuen Partner zusammen. Unweit vom Tatort hatte Nikolai A. einen Fahrradanhänger mit ein paar Decken bereitgestellt, mit dem er die Leiche entsorgen wollte.

Nachdem das Opfer wider Erwarten nach dem ersten Schlag nicht bewusstlos zu Boden gegangen war und stattdessen schreiend flüchtete, rannte der Angeklagte ihr nach, stellte sie nach wenigen Metern und versetzte ihr weitere schwere Hiebe mit dem Metallmeißel. Auch als die Frau bereits wehrlos ab Boden kauerte, schlug der Angeklagte weiter auf sie ein. Das Opfer erlitt großflächige Prellungen und eine Platzwunde am Kopf und einen Bruch des Daumens, da sie die Hände schützend über den Kopf gehalten hatte.

Einer zufällig vorbeikommenden Streife der Verkehrspolizei verdankt Irina A. wohl ihr Leben. Denn die beendeten das makabre Schauspiel. Nikolai A. ergriff die Flucht, wurde aber nach wenigen Metern von der Polizei gestellt. Er setzte sich massiv gegen seine Verhaftung zur Wehr, biss einem der Polizisten in den Ellbogen und versetzte dem zweiten einen Kopfstoß, was eine Schädelprellung zur Folge hatte. Beide hatten zudem Schürfwunden davongetragen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nun vor, nicht nur ein fremdes Fahrzeug in Brand gesetzt, sondern versucht zu haben, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch mittels einer Waffe zu töten. Und das wertet der Staatsanwalt als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Dritter Punkt der Anklage betrifft die Verletzungen, die Nikolai A. den Polizisten zugefügt hat. Die vorsätzliche Körperverletzung der Beamten in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt dürfte indes beim Strafmaß das geringste Problem sein für den deutsch-russischen Kraftfahrer Nikolai A., der seit September in Untersuchungshaft sitzt und seit einiger Zeit in regulärer Haft wegen eines anderen Deliktes.

Eigentlich sollten heute auch das Opfer und deren Kinder vor Gericht aussagen. Da einer der beisitzenden Richter heute jedoch Vater wird, hat der Vorsitzende Jochen Bösl den Prozess nach der Verlesung der Anklageschrift vertagt. Am kommenden Donnerstag wird er fortgesetzt. Zunächst aber in Sachen Brandstiftung.


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