22-Jähriger turnte am Ingolstädter Hauptbahnhof auf den Gleisen herum und sah sich aufgrund seines Glaubens dazu berechtigt
(ty) Bundes- und Landespolizei mussten in der Nacht auf heute kurz nach Mitternacht gemeinsam tätig werden, um das gefährliche Verhalten zweier 22-Jähriger zu unterbinden. Zunächst hatten die für den Hauptbahnhof zuständigen Bundespolizisten einen Mann beobachtet, wie der permanent die Gleise zwischen den Bahnsteigen überquerte. Sie sprachen ihn an und nahmen ihn mit zur Wache. Dort begann er dann, vor dem Gebäude herumzuschreien, weshalb vorsorglich die Ingolstädter Polizei um Hilfe gebeten wurde. Er und sein ebenfalls 22-jähriger Begleiter stammen aus dem Nahen Osten und haben derzeit einen festen Wohnsitz in Deutschland.
Der 22-Jährige, der sich im Polizeirevier befand, wollte nicht nur seine Personlainen nicht nennen. Er beschimpfte und bespuckte die Beamten. Außerdem meinte er, dass er die Gleise beliebig oft überqueren dürfe, weil er Moslem sei. Beim Betroffenen handelte es sich allerdings zumindest um keinen allzu gläubigen Moslem, denn der Mann war klar erkennbar stark betrunken. Zu einem Alkotest war er allerdings nicht bereit.
Man konnte den immer heftiger Tobenden nur noch zähmen, indem man ihm Fesseln und einen Mundschutz zur Verhinderung weiterer Spuckattacken anlegte. In diesem Zustand wurde 22-Jährige, der bei Berchtesgaden seinen Wohnsitz hat, ins Klinikum gebracht und den Ärzten der psychiatrischen Abteilung übergeben.
Aber da war dann noch sein Begleiter, der in der Nähe von Moosburg zu Hause ist und während des Abtransports am Bahnhofsgelände herumgebrüllt hatte. Die Beamten hatten ihn in energischem Ton aufgefordert, Ruhe zu geben und das Bahnhofsgelände zu verlassen. Widerwillig hatte sich der 22-Jährige gefügt. Kurz darauf tauchte er dann allerdings beim Klinikum auf und setzte dort seine Verbalattacken fort. Dem zum wiederholten Male ausgesprochenen polizeilichen Platzverweis kam der Mann jetzt allerdings nicht mehr nach, so dass er zur Dienststelle gebracht wurde und die restliche Nacht in polizeilichem Gewahrsam verbringen durfte. Als er sich am Vormittag wieder beruhigt hatte, konnte er entlassen werden.