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Das Positiv-Konzept legt für den gesamten Landkreis die Flächen fest, auf denen Anlagen errichtet werden dürfen – gestrichen wurde in der heutigen Sitzung des Planungsverbands das Gebiet, in dem die Stadtwerke Ingolstadt zwei Windräder bauen wollten

(ty/zel) Auf dem Weg zu einer umfassenden Windkraft-Planung für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen ist der nächste Schritt getan. Bei der Sitzung des Planungsverbands „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm“ wurde heute nach der Beteiligung der Fachbehörden und der Bürger das erarbeitete Konzept „im Grundsatz bestätigt“. Das erklärte Manfred Russer (CSU), Bürgermeister von Hohenwart  und Vorsitzender des Planungsverbands, gegenüber unserer Zeitung. Einige Flächen, auf denen Windkraftanlagen möglich sein sollen, wurden heute noch in die so genannte Positiv-Planung aufgenommen, zwei Areale indes gestrichen.

Sämtliche 19 Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen haben sich zu dem Planungsverband zusammengeschlossen. Er hat die Aufgabe, einen einheitlichen Teilflächennutzungsplan in Sachen Windenergie für das Verbandsgebiet zu erstellen. Konkret geht es dabei um eine so genannte Positiv-Planung. Das heißt, es werden die Flächen festgelegt, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen erlaubt sein soll.

Wieder in diese Positiv-Planung aufgenommen wurde zum Beispiel das so genannte Lustholz bei Uttenhofen, wo ja die hiesige Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG) eine Windkraftanlage errichten will. Wie die Genossenschaft heute gegenüber unserer Zeitung mitteilte, haben die Bürger aus dem Landkreis bereits Anteile im Wert von rund  700 000 Euro gezeichnet. Bei der BEG hat man die Wiederaufnahme des Standorts in die Positiv-Planung erfreut aufgenommen. Zugleich verweist man aber darauf, dass – weil die landkreisweite Windkraftplanung ja noch nicht gültig ist – das beantragte Bürgerwindrad nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben behandelt werde. „Und auch nach diesen Aspekten stimmt bei den Planungen alles“, sagte ein BEG-Sprecher mit Blick auf Abstandsflächen, Geräuschpegel und Schattenwurf.

Aus der Positiv-Planung herausgefallen sind dagegen Flächen bei Engelmannsberg/Ellenbach, wo die Stadtwerke Ingolstadt zwei Windräder errichten wollten. Dieses Vorhaben wäre an dieser Stelle damit erledigt, sollte der Teilflächennutzungsplan am Ende so verabschiedet werden. Als Grund für die Herausnahme dieser Flächen aus der Planung nannte Russer die drohende „Einkesselung“ einiger Weiler durch Windkraftanlagen. Denn in diesem Bereich werden bereits vier Anlagen gebaut; zwei weitere wollten die Ingolstädter Stadtwerke errichten. Dort dürfte man von diesem Beschluss der heutigen Verbandssitzung wenig begeistert sein; und dem Vernehmen nach erwägt man auch bereits juristische Schritte.

Nach einer ersten Auslegungs- und Anhörungsfrist hat der Verband heute die an einigen Stellen modifizierte Planung abgesegnet. Im Dezember soll dann laut Russer der entsprechend den heutigen Beschlüssen abgeänderte Plan erneut ausgelegt werden. Danach gebe es wieder eine vier Wochen laufende Anhörungsfrist für Träger öffentlicher Belange, also Fachbehörden, und Bürgerschaft. Sollte es dabei wiederum Einwände geben, müsste nach Worten von Russer eventuell noch einmal abgewogen und möglicherweise auch noch einmal die Planung geändert werden. Russer geht als Chef des Planungsverbands davon aus, dass der Teilflächennutzungsplan bis April kommenden Jahres endgültig steht. 


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