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Der 48-jährige Deutschtürke Ercan K. muss sich seit heute vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes an seiner Frau verantworten – Er hatte im Asia Palast in Ingolstadt während einer Weihnachtsfeier auf sie eingestochen

(ty) „Jetzt kriegst du’s“. Mit diesen Worte soll der 48-jährige Ercan K. am 18. Dezember vergangenen Jahres unvermittelt während einer Weihnachtsfeier im Asia Palast in der Friedrichshofener Straße auf seine damalige Ehefrau eingestochen haben. Heute begann vor der Großen Strafkammer des Schwurgerichtes am Landgericht in Ingolstadt der Prozess gegen ihn unter anderem wegen versuchten Mordes. Aber auch wegen Trunkenheitsfahrten – er war zur Tat in alkoholisiertem Zustand mit dem Auto gefahren – und gefährlicher Körperverletzung eines anderen Gastes, der seiner damaligen Frau zu Hilfe kommen wollte.

An jenem 18. Dezember soll Ercan K., so die Anklage der Staatsanwaltschaft, in angetrunkenem Zustand – die spätere Blutprobe hatte 1,39 Promille ergeben – zum Asia Palast gefahren sein, wo seine Frau an der Weihnachtsfeier ihrer Firma teilnahm. Zunächst hatte er sie nur zur Rede gestellt. Da sie ihm indes nicht „gehorchen“ und auf die Teilnahme an der Weihnachtsfeier verzichten wollte und sich zudem mitteilte, sich von ihm trennen zu wollen, kam er wenig später mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser zurück und stach ihr unvermittelt von hinten in den Rücken. Danach in dem Oberschenkel, wobei die Arterie verletzt worden war.

Einem Gast, der der Frau des Angeklagten zu Hilfe kommen wollte, stach Ercan K. – so die Anklage – noch in die Wade, bevor ein weiterer Gast Ercan K. mit einem Stuhl niedergeschlagen und anschließend am Boden fixiert hatte. Nur dadurch – so die Staatsanwaltschaft – sei Ercan K. an der Ausführung seiner Mordpläne gehindert worden.

Mit der Schilderung des Staatsanwaltes zeigte sich der Angeklagte, der topp gekleidet im dunklen Anzug vor Gericht erschien, heute allerdings nicht einverstanden. Er sei zum einen nicht, wie es in der Anklageschrift heißt, erst nach Hause gefahren, um ein Messer zu holen. Das habe sich bereits im Auto befunden.

Des Weiteren habe er nicht von hinten auf seine Frau eingestochen. Und schließlich habe er nicht die Absicht gehabt, sie zu töten. Von seinem Anwalt ließ er zwar zu Protokoll geben, dass er seine 42-jährige Frau sehr wohl mit dem Messer verletzt habe. Aber eben nicht von hinten und nicht in der Absicht, sie zu töten.

Der redselige Angeklagte wollte aber keine weiteren Erklärung zur Tat abgeben, so lange seine Frau nicht im Gerichtssaal anwesend ist. Und die war fern geblieben, weil sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und ihr Psychiater ihr attestiert hat, es sei nicht zumutbar, mit ihrem Peiniger vor Gericht zusammenzutreffen. „Ist das normal?“, fragte der Angeklagte.

Ist es wohl. Deswegen wird das Opfer auch nicht im Gerichtssaal verhört, sondern in einem Nebenraum. Ihre Aussage wird dann per Video in den Gerichtssaal übertragen. Sie will zugunsten ihrer psychischen Gesundheit ihrem Exmann nicht Auge in Auge gegenüberstehen.

Der sich indes nicht für richtig böse zu halten scheint. Denn Ercan K, der seit dem 19. Dezember in Untersuchungshaft sitzt, hat auch gleich einen Haftprüfungsantrag gestellt. Dem indes dürfte Richter Jochen Bösl vermutlich kaum stattgeben.


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