Ob Bus oder Bahn: Die erste Stufe des Regionaltarifes ist ab 14. Dezember Realität – Und ein weiterer Ausbau soll folgen
(ty) Mehrere Eisenbahngesellschaften und die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft haben sich in einem Abkommen darauf geeinigt, dass ab dem kommenden Fahrplanwechsel am 14. Dezember in allen Nahverkehrszügen im Großraum Ingolstadt die wichtigsten INVG-Fahrscheine anerkannt werden. Getragen wird die Kooperation von 20 Busunternehmen im Rahmen des INVG-Verbundes sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio, agilis Eisenbahngesellschaft und Bayerische Regiobahn.
Das neue Angebot umfasst geografisch die Großstadt Ingolstadt sowie 15 Gemeinden in Teilen der Landkreise Pfaffenhofen, Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen. Derzeit erstreckt sich das Gültigkeitsgebiet für den geplanten Regionaltarif also von Kinding im Norden über Münchsmünster im Osten bis Paindorf im Süden, Dollnstein im Nordwesten, Neuburg und Burgheim im Westen und Schrobenhausen im Südwesten. Die neuen Verbundausweise werden an den bekannten Vorverkaufsstellen, den Fahrausweisautomaten der INVG und der DB sowie auf weiteren Vertriebswegen erhältlich sein. Das Abkommen enthält auch die Möglichkeit, die Tarifkooperation um weitere Streckenabschnitte zu ergänzen.
Ein großer Vorteil der Kooperation mit den Bahnen besteht in der Weiterentwicklung des bekannten INVG-Tarifsystems – zusätzliche Tarifzonen werden an die bestehenden angefügt. Für die Bürger im Stadtgebiet Ingolstadt ändern sich die Fahrpreise nicht, für die Bürger in den bisherigen INVG-Gemeinden werden ab 14. Dezember geringfügige Preisanpassungen im Schnitt um vier bis fünf Prozent notwendig.
Ein Fallbeispiel: Wer etwa von Kinding nach Ingolstadt fährt, hat künftig die Möglichkeit statt für 8,70 Euro ein Verbundticket für 6,30 Euro zu erwerben. Darin sind auch die Busanschlüsse in Ingolstadt enthalten. Will der Fahrgast also vom Nordbahnhof noch in die Innenstadt, kann er in Kinding ein INVG-Ticket lösen.
Wer bis zum Bahnhof reist, kauft sich nur den DB-Fahrausweis. Auch die Nutzung der Bahncard ist weiter möglich. Allerdings können die INVG-Mehrfachkarten nicht in den Bahnen genutzt werden, da der Aufbau der nötigen Infrastruktur zu hohe Kosten verursachen würde.
Das Gültigkeitsgebiet des neuen Verbundtarifs in der Region soll weiter ausgebaut werden. Denn die Kunden profitieren in mehrfacher Hinsicht. „Für agilis-Fahrgäste bietet der Verbund Vorteile durch Flexibilität“, erläutert agilis-Pressesprecher Michael Rieger. „Möchte man im Anschluss an die Bahnfahrt die Stadtbusse nutzen, empfiehlt sich beispielsweise der Kauf einer INVG-Tageskarte. Nutzt man ausschließlich den Zug, gilt weiterhin der DB-Tarif inklusive Rabatt mit BahnCard.“
„In wenigen Monaten konnte in einer konstruktiven Atmosphäre der Durchbruch zu einem Kooperationsvertrag erreicht werden, der die Interessen aller Partner fair gewichtet und die Verbesserungen für die Fahrgäste in den Mittelpunkt stellt“, betonte der Ingolstädter Oberbürgermeister und INVG-Aufsichtsratsvorsitzender Christian Lösel, der bei der Unterzeichnung des Abkommens im Sommer 2014 von einer „Sternstunde des öffentlichen Personennahverkehrs“ sprach: „Nach jahrelangen Verhandlungen können wir endlich auf diese Weise den ÖPNV in Stadt und Region im Sinne der Fahrgäste weiter verbessern – mit nur einem Fahrschein kann in Zukunft Bus und Bahn gefahren werden.“
Robert Frank, Geschäftsführer der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft, ergänzt: „Wir sind auf einem sehr guten Weg und werden die Gespräche mit den Gebietskörperschaften und allen Verkehrsunternehmen in der Region 10 fortführen, um schrittweise den Gemeinschaftstarif flächendeckend zu etablieren.“ Bereits im Boot sind die Busunternehmen Spangler, Stempfl und Buchberger. Nach Franks Angaben kann bereits jetzt etwa 80 Prozent der ÖPNV-Angebote in der Region mit nur einem Fahrschein genutzt werden. „Der Regionaltarif verbessert den Komfort für die Fahrgäste und erhöht die Vernetzung in der Region – das ist ein großer Fortschritt für den öffentlichen Personennahverkehr“, fügt der INVG-Chef hinzu.
Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember werden zudem die Tarife der INVG an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Da künftig neue Gemeinden in das Verbundgebiet integriert werden, steigen die Preise für Fahrscheine ab der Tarifstufe 2. Für die meisten Fahrgäste ändert sich allerdings nichts, denn der überwiegende Teil der INVG-Tickets wird in der Tarifstufe 1 gelöst.“
Was genau ist der Verbundtarif?
Mit einem Ticket können künftig in weiten Teilen des Großraums Ingolstadt Busse und Bahnen genutzt werden. Fahrgäste können dabei zwischen INVG-Tarif und Bahntarif wählen.
Wo gilt der neue Verbundtarif?
Der Verbundtarif ist ab 14. Dezember auf folgenden Bahnstrecken und Abschnitten gültig und wird im Tarifzonenplan auf dieser Seite verdeutlicht (Buslinien in Rot. Neben den dargestellten Buslinien bestehen zahlreiche weitere Buslinien innerhalb des Stadtgebietes Ingolstadt/Zone 100).
Ingolstadt – Schrobenhausen (DB Regio)
Kinding - Ingolstadt - Pfaffenhofen (DB Regio)
Dollnstein - Ingolstadt - Pfaffenhofen - Paindorf (DB Regio)
Ingolstadt - Eichstatt (BRB)
Münchsmünster - Ingolstadt - Neuburg - Burgheim (agilis)
Welche INVG-Fahrkarten gelten im Zug?
Bisher umfasste der INVG-Tarif 6 Tarifstufen, durch die Erweiterung des Geltungsbereiches werden die Tarifstufen 7 bis 18 ergänzt. Einige Fahrkarten bleiben weiterhin nur in den INVG-Bussen gültig (Kurzstrecke, 6-Fahrten-Karte, Ferienticket, Job-Ticket). Die Preise unterscheiden sich bei einigen Fahrkarten nach Vorverkauf oder Fahrerverkauf.
Der größte Teil des INVG-Tarifsortimentes wird ab 14. Dezember in den beteiligten Bahnen anerkannt. Dies betrifft:
Einzelfahrkarte (Erwachsene/Kind)
Tageskarte/Partnertageskarte/Nachtkarte
Monatskarte (Erwachsene/9:00 Uhr-Karte/Senioren/Schüler/Azubi)
Wochenkarte (Erwachsene/Schüler/Azubi)
Jahreskarte – Job-Ticket (Anerkennung in den Bahnen: nur „Premium“)
Gelten alte INVG-Tickets weiter?
Fahrkarten nach dem alten Tarif verlieren am 13. Januar 2015 ihre Gültigkeit. Diese Fahrkarten können gegen Anrechnung des Restwertes im INVG-Kundenzentrum bis zum 13. Januar 2016 umgetauscht oder auf Wunsch der Restwert erstattet werden (gegen Bearbeitungsgebühr). Jahreskarten und Job-Tickets, die mit Gültigkeitsbeginn 1. Dezember 2014 oder früher gekauft wurden, bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig (in der Bahn nur Jahreskarten).