Der Bub radelte in Schrobenhausen verbotenerweise, ohne Licht und ohne auf den Verkehr zu schauen auf einem Zebrastreifen über die Straße und wurde von einem Auto erfasst
(ty) Mit Schürfwunden und Prellungen ist ein zwölfjähriger Bub per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem er gestern früh in Schrobenhausen von einem Pkw angefahren wurde, als er über den Zebrastreifen auf Höhe der Stadthalle radelte. Dabei hatte das Kind noch Glück: Es wurde auf die Straße geschleudert, musste aber nur ambulant behandelt werden und kam damit vergleichsweise glimpflich davon.
Der Bub kam laut Polizei mit seinem Fahrrad verbotenerweise vom Stadtwall über den Fußgängersteg geradelt und fuhr ohne anzuhalten über den Zebrastreifen am Bürgermeister-Stocker-Ring in Richtung Jahnweg. Hier wurde er vom Hyundai einer 41-Jährigen erfasst, die auf dem Bürgermeister-Stocker-Ring in Richtung Kino unterwegs war. „Obwohl der Bub auf die Fahrbahn geschleudert wurde, hatte er Glück im Unglück und wurde nur leicht verletzt“, so ein Polizeisprecher. Die Autofahrerin erlitt einen Schock.
Nach Zeugenangaben war der Zwölfjährige sehr rasant und ohne Licht unterwegs, außerdem fuhr er und ohne zu Schauen über den Zebrastreifen. Da er zudem dunkel gekleidet war, war er für die Autofahrerin erst im letzten Moment zu erkennen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schutzfunktion eines Fußgängerüberwegs ausschließlich für Fußgänger gilt. Radler genießen beim Überqueren der Straße kein Vorrecht, wenn sie über den Fußgängerüberweg radeln. „Kommt es hierbei zu einem Unfall, tragen sie dafür die Hauptschuld“, stellt ein Polizeisprecher klar. Wenn Radfahrer also Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg überqueren wollen, sollten sie rechtzeitig vorher von ihrem Drahtesel absteigen und sich zu Fuß nähern. Anschließend können sie ihr Fahrrad über den Zebrastreifen schieben. Sie gelten dann als Fußgänger und genießen somit auch den Schutz eines Fußgängerüberwegs.