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Er überredete die Seniorin, einige ihrer Schmuckstücke gegen einen praktisch wertlosen Teppich einzutauschen – die Polizei warnt vor solchen Haustürgeschäften

(ty) Die Polizei warnt vor einem dreisten Teppich-Betrüger. Im konkreten Fall, hat der Unbekannte, von dem zumindest eine Personenbeschreibung vorliegt, eine allein lebende 90-jährige Frau in Freising um ihren Schmuck gebracht. Er überzeugte die Seniorin nämlich, die Stücke im Wert von mehreren hundert Euro gegen einen Teppich einzutauschen – der allerdings laut Polizei praktisch wertlos ist.

Gestern gegen 14 Uhr klingelte der bislang unbekannter Mann an der Haustür eines Einfamilienhauses in der Albert-Sigismund-Straße. Als ihm 90-Jährige öffnete, zeigte der Mann ihr einen Teppich, den er verkaufen wollte. Obwohl die Frau kein Interesse an dem Teppich hatte, konnte der Mann die Frau überreden, ihn ins Haus einzulassen. Die gutgläubige Dame ließ den Mann auch noch ins Obergeschoss ihres Hauses und zeigte ihm dort eine Schmuck-Schatulle. „Hier suchte sich der Mann einige Schmuckstücke aus und überzeugte die Bewohnerin, diese gegen seinen Teppich einzutauschen“, wie ein Polizeisprecher berichtet. Nach bisherigen Erkenntnissen erlangte der Betrüger dadurch Schmuck im Wert von mehreren hundert Euro. Der hinterlassene Teppich dagegen ist nahezu wertlos, wie vermeldet wird.

Bei dem Täter handelte es sich um einen vermutlich deutschen Mann im Alter von etwa 45 Jahren. Er wird als 175 Zentimeter groß und von normaler Statur beschrieben. Er hat helle, kurze Haare, ist von gepflegter Erscheinung und sprach hochdeutsch ohne Akzent. Bekleidet war er mit einer hellen Hose und einer hellen Jacke. Bezüglich des Auftretens dieses Mannes bittet die Polizeiinspektion Freising unter der Telefonnummer (0 81 61) 53 05 0 um Hinweise aus der Bevölkerung.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Haustürgeschäften mit angeblich wertvollen Teppichen. „Ein Zutritt ins Haus oder in die Wohnung sollte fremden Personen nicht gestattet werden“, rät ein Polizeisprecher. Insbesondere Angehörige von allein lebenden älteren Personen werden darum gebeten, diese vor solchen Geschäften zu warnen. Nachbarn allein lebender Personen werden gebeten, verdächtigte Wahrnehmungen sofort der Polizei mitzuteilen.  


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