Das Verfahren gegen den Ingolstädter Anwalt könnte sich überraschend verschärfen, wenn neben dem Parteiverrat auch noch eine Anklage wegen Beihilfe zum Bankrott dazukommt – Jetzt wurde es aber erst mal auf unbestimmte Zeit vertagt
(ty) Für den Ingolstädter Anwalt Sebastian K. könnte es ganz schön eng werden. Er steht wegen Parteiverrat, Beihilfe zur Anstiftung zur Falschaussage und seit gestern möglicherweise auch noch wegen Beihilfe zum Bankrott vor Gericht. Anschuldigungen, die jede für sich genommen schon dazu führen könnten, dass er seine Zulassung als Anwalt verliert. Und der letzte Vorwurf, der einer möglichen Beihilfe zum Bankrott, könnte gar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen.
Bis die Anklagepunkte gerichtlich indes abgearbeitet sind, dürfte es dauern. Denn das Verfahren gegen Sebastian K. vor dem Ingolstädter Amtsgericht wurde gestern von Richter Michael Fein erst einmal auf unbestimmte Zeit vertagt. Grund ist eben jener mögliche Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott. Sollte Oberstaatsanwalt Herrle den tatsächlich in die Anklage aufnehmen, dann bekäme das Verfahren eine andere Wendung, eine von ganz anderer Tragweite.
Um das entscheiden zu können, müssen allerdings erst einmal der Ingolstädter Geschäftsmann und dessen Lebensgefährtin vor Gericht aussagen, die vor wenigen Tagen wegen vorsätzlichen Bankrotts zu Freiheits- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, wegen obskurer Geldtransfers von einem Konto in Liechtenstein, die nach Überzeugung des Gerichts das Ziel hatten, rund 200 000 Euro an Finanzamt und Insolvenzverwalter vorbei ins Trockene zu bringen. Beide waren Mandanten des angeklagten Anwaltes Sebastian K. und hatten bereits am ersten Tag des Verfahrens eine Rolle gespielt, als es eben wegen der doppelten Mandantschaft um Parteiverrat ging.
Da sie indes Rechtsmittel eingelegt haben gegen das Urteil und das Verfahren somit in die nächste Instanz geht, ist eine Aussage der beiden Zeugen derzeit nicht zu erwarten. Sie müssten sich ja eventuell selbst belasten und können deswegen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ohne deren Aussagen indes lässt sich nicht klären, ob es zu einer erweiterten Anklage gegen Sebastian K. wegen Beihilfe zum Bankrott kommt.
In der Praxis bedeutet das: Das Verfahren gegen den Anwalt Sebastian K. ruht solange, bis das Urteil gegen die beiden Zeugen rechtskräftig ist. Und das kann dauern. Ob es sich bis dahin um eine Gnadenfrist für den angeklagten Anwalt handelt, wird der Ausgang des Verfahrens zeigen. Irgendwann.