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Zum Jahresbeginn ist auch für geringfügig Beschäftigte der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gesunken – was das bedeutet, lesen Sie hier

(ty) Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern informieren, ist auch für geringfügig Beschäftigte – so genannte Mini-Jobber – der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahresbeginn niedriger geworden. „Weil der allgemeine Beitragssatz von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken ist, zahlen Minijobber aus eigener Tasche jetzt nur noch 3,7 statt zuvor 3,9 Prozent zur Rentenversicherung“, erklärt Lorenz Lochhuber, der Leiter des Sachgebiets für besondere Soziale Angelegenheiten am Pfaffenhofener Landratsamt.

Bei einem monatlichen Entgelt von beispielsweise 450 Euro zahlt der Arbeitnehmer jetzt 16,65 Euro statt 17,55 Euro als Rentenbeitrag. Unverändert bleibt dagegen, dass der Arbeitgeber pauschal weitere 15 Prozent an die Rentenversicherung abführt.

Und auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten wird es günstiger, wie Lochhuber vorrechnet. Hier zahlt der Minijobber seit Januar dieses Jahres 13,7 Prozent anstelle von bisher 13,9 Prozent seines Arbeitsentgelts als Beitrag zur Rentenversicherung. Der private Arbeitgeber führe indes nach wie vor fünf Prozent an die Rentenversicherung ab.

„Geringfügig Beschäftigte erwerben durch diese niedrigen Beiträge Ansprüche auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung“, erläutert Lochhuber. „So können sie sich beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung absichern oder einen Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit.“


Auf Antrag können sich Minijobber allerdings auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wie das Landratsamt erklärt. „Damit verzichten sie jedoch auf den umfassenden Versicherungsschutz.“ Deshalb der Rat aus der Kreisbehörde: Wer dies in Erwägung ziehe, sollte sich auf jeden Fall vorher von den Experten der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de. 
Allgemeine Infos gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer (08 00) 10 00 4 80 88.


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