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Thema Asylpolitik: Zur Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Karl Straub haben die Grünen Stellung bezogen – Ein Brief an die Redaktion von Kerstin Schnapp 

(ty) Gemeinhin ist es die CSU, die das christliche Menschenbild als bestimmenden Maßstab ihrer Politik definiert. So hat Karl Straub zu Beginn des Jahres in einem offenen Brief an die Kreisräte die Frage aufgeworfen: „Wie kann christliche Asylpolitik aussehen?“.

Meine persönliche Meinung dazu: „Christliche Asylpolitik“ geht von einem „christlichen Menschenbild“ aus, das sich glücklicherweise einfach definieren lässt: "Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40). Entsprechend muss für eine christliche Asylpolitik gelten: Wie wir mit jedem einzelnen Asylbewerber umgehen, so gehen wir auch mit Gott um.

Der aktuellen Pressemitteilung von Karl Straub entnehme ich nun die Frage: „Wird unsere Asylpolitik überfrachtet von unseren hohen moralischen Ansprüchen?“

Es irritiert mich doch sehr, gerade von einem CSU Abgeordneten den Ansatz zu hören, dass in der Asylpolitik „nicht unsere Moralisten und Humanisten gefragt sind, die glauben, die ganze Welt retten zu müssen...“ Stattdessen seien „beherzte politische Entscheidungen gefragt“.

Da liegt es nahe, die berühmte Gretchenfrage aus dem Faust zu stellen: „Nun sag, wie hast du’s mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“

Nachdem unsere Rechtsordnung – Gott sei Dank – nicht auf dem persönlichen Glauben des Einzelnen basiert, sondern auf unserer Verfassung, können wir Gretchens Frage getrost im Reich der Tragödie belassen.

Lassen wir Werte, Moral und Humanismus außer Acht, bleibt immer noch unser Rechtsstaat. Unser Grundgesetz schützt verschiedene Moralvorstellungen und unterschiedliche Werte ausdrücklich, solange sie nicht zum Rechtsbruch führen.

Nach Lektüre der reißerischen Überschrift von Herrn Straubs Pressemitteilung „Stopp dem massenhaften Asylmissbrauch!“ muss die Gretchenfrage konsequent neu formuliert werden: „Nun sag, wie hast du’s mit unserer Verfassung?“

Wer einen Asylantrag stellt, auch wenn dieser nicht bewilligt wird, verstößt nicht gegen unsere Rechtsordnung, er missbraucht auch nicht unsere Gesetze. Von „massenhaftem Missbrauch“ kann also keine Rede sein.

Bleiben wir bitte dabei, jeden Antrag gewissenhaft und ohne Vorverurteilung, ganz im Sinne unserer Verfassung zu prüfen – bei dieser Gelegenheit werden wir sicher auch einem „christlichen Menschenbild“ gerecht.

Kerstin Schnapp, Kreisvorsitzende B´90/Die Grünen

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"Stopp dem massenhaften Asylmissbrauch!"


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