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Noch kein Urteil: Das Verfahren um den Kehlenschlitzer aus der Ingolstädter Gustav-Mahler-Straße wurde um zwei Verhandlungstage verlängert

(ty) Muss der 28-jährige Christian O. in die Psychiatrie oder nicht? Das ist die Frage, die eigentlich gestern vor dem Landgericht Ingolstadt hätte beantwortet werden sollen. Doch statt eines Urteils packte der Vorsitzende noch zwei Verhandlungstage drauf. Auf Wunsch seines Verteidigers soll der psychiatrische Gutachter noch einmal vor Gericht aussagen. Beim ersten Mal hatte er empfohlen den drogenabhängigen Angeklagten zuerst einer Therapie zu unterziehen und ihn anschließend in die Psychiatrie einzuweisen. Das möchte der Verteidiger von Christian O. vermeiden.

Mit einem Küchenmesser – so die Staatsanwaltschaft – hatte Christian O. seiner damaligen Freundin in der gemeinsamen Wohnung in der Gustav-Mahler-Straße in Ingolstadt im Mai vergangenen Jahres eine tiefe Schnittwunde beigebracht und dabei die Halsschlagader nur knapp verfehlt. Er sei indes nicht oder zumindest eingeschränkt schuldfähig gewesen, als er sein Opfer von hinten in den Würgegriff genommen und ihr das Messer an den Hals gesetzt hatte.

Den Tod seiner Freundin habe er jedoch zumindest billigend in Kauf genommen. Auch dann, als das Opfer sich befreien konnte und Christian O. mit einem zweiten Messer abermals auf sie einstach und ihr dabei kleine Verletzungen am Oberkörper beibrachte. Erst, als die Frau sich ins Treppenhaus flüchten konnte, wo schon einige durch ihre Schreie aufgescheuchte Nachbarn waren, ließ Christian O. von seinem Opfer ab. Er muss sich deswegen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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