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Heute räumte Stefan B. vor Gericht sowohl den Missbrauch als auch den Mord an der kleinen Franziska ein 

Von Michael Schmatloch 

Das war doch einigermaßen überraschend, dass Stefan B., der mutmaßliche Mörder der zwölfjährigen Franziska aus Möckenlohe, heute vor dem Landgericht sowohl den Mord als auch den Missbrauch des kleinen Mädchens zugegeben hat. Er ließ von seiner Verteidigerin eine Erklärung verlesen, die er auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Jochen Bösl dann bestätigte.

Zwar gibt es Diskrepanzen zwischen dem, was die Staatsanwaltschaft Stefan B. beim Missbrauch des Mädchens zur Last legt, und dem, was er heute hat einräumen lassen. Im Grunde aber war es ein totales Geständnis. Die Unterschiede zwischen Anklageschrift und Geständnis sind eher graduell, nicht prinzipiell. Er hat Franziska missbraucht, er hat sie getötet. Das hat Stefan B. heute eindeutig zugegeben.

Demnach ist Stefan B. an jenem 15. Februar 2014 ziellos in der Gegend umhergefahren. An dem Skaterplatz in Nassenfels hat er dann geparkt, laute Musik gehört und sei dabei auf die spielenden Mädchen und auf Franziska aufmerksam geworden. Er sei sogar noch einmal weggefahren, um später zurückzukehren.

Als die Mädchen sich dann am Skaterplatz trennten, sei Stefan B. dann in Richtung Adelschlag gefahren und habe auf einer Anhöhe auf dem Radweg geparkt. Dort wartete er auf Franziska.

Als sie mit ihrem Rad näherkam, ist er – so die Einlassungen des Angeklagten – auf sie zugegangen, hat ihr Rad am Lenker gepackt und sie aufgefordert, ins Auto zu steigen. Was sie getan habe. Franziska habe sich auf den Beifahrersitz gesetzt und lediglich gefragt, wo sie hinfahren würden.

Über einen Waldweg ist Stefan B. dann mit ihr an einen Weiher bei Neuburg gefahren. Dort habe er sie dann gestreichelt und in der Folge massiv missbraucht, ohne sie allerdings im klassischen Sinn zu vergewaltigen.

Zu diesem Zeitpunkt habe Stefan B. dann auch den Entschluss gefasst, das Mädchen zu töten. Deswegen ist er mit ihr an einen anderen Weiher –  den Rathei-Weiher – gefahren, wo er zunächst versucht hat, sie mit dem Gürtel zu strangulieren. Nachdem das indes – wie Stefan B. verlesen ließ – nicht geklappt habe, hat er ihren Kopf auf ein Holzstück gelegt und mit einem weiteren, etwa ein Meter langen Holzscheit auf ihren Kopf eingedroschen, bis das kleine Mädchen tot war. Danach habe er Franziska und das Holzscheit in den Weiher geworfen.

Ohne jede erkennbare Regung hörte der Angeklagte zu, während seine Verteidigerin diese Erklärung verlas, bestätigte auf Nachfrage des Vorsitzenden in ruhigen, klaren Worten, dass diese Schilderung der Wahrheit entspreche. Belasten scheint Stefan B. diese abscheuliche und unendlich grausame Tat nicht. Diesen Eindruck hinterlässt er jedenfalls, wenn er nach vorne gebeugt, mit gefalteten Händen und starrem Blick auf den Richtertisch zuhört, wie seine Unmenschlichkeit detailliert vorgelesen wird, wissend, dass beinahe jeder im Zuschauerraum ihm am liebsten ohne jedes Verfahren der Lynchjustiz preisgeben würde.

Gefühle oder Reue? So etwas scheint dieser ungepflegte Koloss nicht zu kennen, der mit seinen langen speckigen Haaren und dem eher komisch anmutenden Ziegenbart nur manchmal die Position wechselt, um mit seinem Verteidiger zu sprechen. Auch der Ausdruck seines Gesichtes erzählt von Kälte, Skrupellosigkeit und einer gewissen geistigen Abartigkeit. So also sehen Kindermörder aus, Männer, die – wie ihm die Anklage weiter vorwirft – vergewaltigen und Minderjährige schänden. Nur zu verständlich, dass es sich die Eltern der kleinen Franziska nicht antun, im Gerichtssaal den Prozess zu verfolgen und dabei diesem Ungeheuer Auge in Auge gegenüber sitzen zu müssen.


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