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80-Jähriger bei Brand in Altenheim lebensgefährlich verletzt

Bei einem Zimmerbrand in einem Alten- und Pflegeheim in Geretsried am Freitagmorgen wurde ein 80-jähriger Heimbewohner lebensgefährlich verletzt. Gegen 5.10 Uhr löste die Brandmeldeanlage Alarm aus. Als kurz darauf die Helfer der Feuerwehr Geretsried am Einsatzort ankamen, drang dunkler Rauch aus dem Zimmer eines Heimbewohners. Feuerwehrkräfte retteten den 80-jährigen Mann aus dem Zimmer und löschten den Brand. Mehrere Rettungswagenbesatzungen und Notärzte kümmerten sich sofort um den schwerstverletzten Patienten. Mit großflächigen Verbrennungen und einer Rauchgasvergiftung wurde der Mann vom Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen, bei ihm besteht Lebensgefahr. Zur Brandursache können laut Polizei derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.

 

Familienstreit mit Eisenstange und Messer

Wohl wegen einer Bagatelle gerieten mehrere Angehörige zweier Familien im Garmisch-Patenkirchen aneinander. Neben Fäusten kamen auch eine Eisenstange und ein kleines Taschenmesser zum Einsatz. Die Weilheimer Kriminalpolizei ermittelt jetzt gegen die sechs Beteiligten wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Streitigkeiten zwischen den beiden Familien, die in unmittelbarer Nachbarschaft leben, dauern bereits seit längerem an. An Ostern eskalierte der Streit, der sich aus einer Bagatelle entwickelt hatte. Vor dem Wohnhaus einer der Familien kam es zu einer handfesten Schlägerei, an deren Verlauf sich jeweils drei Angehörige der beiden Familien beteiligten. Als schließlich ein 44-jähriger durch einen Hieb mit einer Eisenstange eine heftige Kopfplatzwunde erlitt, soll der Verletzte – so die Polizei – zu seinem Taschenmesser gegriffen haben und damit zwei der Kontrahenten verletzt haben. Alle sechs Beteiligten wurden bei der Auseinandersetzung verletzt. Die beiden Ehefrauen der 44 und 48 Jahre alten Männer kamen zur Beobachtung in eine Klinik, genauso wie der 44-jährige Ehemann selbst. Der 48-Jährige lehnte eine Aufnahme in die Klinik ab.  Gegen alle sechs beteiligten Personen, fünf türkische und einen deutschen Staatsangehörigen, wird jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

 

74-jähriger Biker stirbt bei Aufprall auf ein Wohnmobil

Bei der Kollision eines Motorrades mit einem Wohnmobil am Montagnachmittag in bad Königshofen ist ein 74-jähriger Motorradfahrer noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen. Gegen 15.15 Uhr war der 74-jährige Motorradfahrer mit seiner BMW R1200 auf der Bundesstraße 279 in Fahrtrichtung Bad Königshofen unterwegs. Etwa 500 Meter vor dem Ortseingang fuhr er auf die Kreuzung zur Industriestraße zu. Der 56-jährige Fahrer eines Wohnmobils wollte nach seiner Aussage in den Kreuzungsbereich der B279 einfahren, dort wenden und wieder in die Industriestraße zurückfahren. Im Bereich der Kreuzung prallte das Motorrad mit hoher Wucht in die linke Seite des Wohnmobils auf Höhe des Motorraumes. Der 74-Jährige schleuderte von seiner Maschine und kam regungslos etwa 15 Meter nach dem Zusammenstoß auf dem Grünstreifen zum Liegen. Sofort leiteten Passanten Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Ein Notarzt konnte allerdings nur noch den Tod des Mannes feststellen.

 

Taube mit dem Pfeil abgeschossen

Ein unbekannter Täter schoss zu einem noch unbekannten Zeitpunkt an der Fürther Freiheit eine Taube mit einem Pfeil an und überließ das Tier seinem Schicksal. Die Fürther Polizei sucht Zeugen des Vorfalls. Ein Passant verständigte am Ostersonntag die Fürther Polizei, nachdem er an der Konrad-Adenauer-Anlage eine Taube gesehen hatte, die von einem Pfeil durchbohrt war. Das Tier ist allerdings wieder davongeflogen und saß nun in einem Gebüsch. Als die Streife am Tatort eintraf, war die Taube zwar noch vor Ort, jedoch gelang es nicht, sie einzufangen. Obwohl sie mit einem etwa 40 Zentimeter langen Pfeil durchbohrt war, flog sie davon. Erst einen Tag später gelang es einem Zeugen, das Tier zu fangen und zur Polizei zu bringen. Dort verendete es allerdings. Der Pfeil, ein schwarzer Carbon-Sportpfeil mit schwarz-weißen Federn, muss nach bisheriger Erkenntnislage mit einem entsprechenden Bogen abgeschossen worden sein. Zur Tatzeit können keine Eingrenzungen gemacht werden, ebenso ist der Tatort unbekannt.


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