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Weil ein Autofahrer einen Radler als Depp bezeichnete, muss er nun mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen 

(ty) Eigentlich ist in Bayern das Wort „Depp“ keine ernst zu nehmende Beleidigung. Ein Verkehrsteilnehmer aus Abensberg und auch die Polizei sehen das indes anders.  Weil ein bisher unbekannter Pkw-Fahrer einem Radfahrer die Vorfahrt nahm, kam es zu einem verbalen Streit. Der Pkw-Fahrer beleidigte den Radler mit dem Wort „Depp“. Da das Kennzeichen bekannt ist, droht dem Pkw-Fahrer nun eine Anzeige wegen Beleidigung.


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