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Nach massiven Übergriffen auf zwei Frauen in einer Ingolstädter Diskothek wurde ein Asylbewerber am Amtsgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

(ty) Die Diskussionen um das Zugangsverbot für Asylbewerber in einer Ingolstädter Diskothek waren durchaus kontrovers und emotional in den vergangenen Wochen. Hintergrund des Hausverbotes war nicht zuletzt der Fall eines Flüchtlings, der gestern vom Amtsgericht Ingolstadt wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteil wurde, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.

Dem Mann wird zur Last gelegt, am zweiten Weihnachtsfeiertag in der Damen-Toilette der Innenstadt-Diskothek „Amadeus“ zwei junge Damen massiv sexuell bedrängt zu haben. Das Gericht sah nach den Aussagen der beiden Frauen und auch des Türstehers die Schuld des Flüchtlings als erwiesen an. Und verurteilte den Mann wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen. Was im allgemeinen Sprachgebrauch einer „versuchten Vergewaltigung“ gleich käme.

Staatsanwalt Günther Mayerhöfer erklärte dem Bayerischen Rundfunk gegenüber, dass der Verurteilte seine Strafe in der Bundesrepublik absitzen werde, da es mit seinem Heimatland kein Vollzugsabkommen gebe. Eine Abschiebung steht seinen Aussagen zufolge nicht zur Debatte, da eine Abschiebung nur aus Freiheit erfolgen könne.

Die Stadt Ingolstadt, der Besitzer der Diskothek „Amadeus“ und der Ingolstädter Afrika-Verein suchen derweil nach einer praktikablen Lösung für den Umgang mit Asylbewerbern in den Ingolstädter Lokalen. Sandro Montuori von der Corso-Bar in der Theresienstraße beispielsweise hat bereits zwei Asylbewerber angestellt, um schon im Vorfeld etwaige Spannungen abbauen und sprachliche Barrieren überwinden zu können.

Dieses Modell so genannter „Disko-Paten“ könnte durchaus Schule machen in Ingolstadt. Ebenso könnte ein Disko-Knigge, wie ihn das städtischen Sozialamt auflegen will, dazu beitragen, Missverständnisse der unterschiedlichen Kulturkreise zu auszuräumen und den Asylbewerbern die Konsequenzen etwaigen Fehlverhaltens vor Augen zu führen.


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