Zusätzlich zum Sofortgeld können nun weitere Gelder beantragt werden: Die wichtigsten Infos für die Kreise Kelheim, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen
(ty) Hochwassergeschädigte aus den Landkreisen Pfaffenhofen, Kelheim und Neuburg-Schrobenhausen können ab sofort zusätzlich zum Sofortgeld weitere finanzielle Hilfen beantragen. Das teilten die Landratsämter mit. Die Frist für Anträge laufe voraussichtlich bis 31. Dezember.
Das Sofortgeld ist die erste Stufe der Hilfen und beträgt pro Haushalt bis zu 1500 Euro und für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 5000 Euro, wenn Betriebsvermögen zerstört wurde oder landwirtschaftliche Flächenschäden zu verzeichnen sind.
- 120 Anträge sind bislang über die Gemeinden im Landratsamt Neuburg eingegangen, wie ein Sprecher erklärt. Fast 190 000 Euro wurden demnach an die vom Hochwasser Anfang Juni Betroffenen ausbezahlt.
- Im Kreis Pfaffenhofen wurden bislang auf Basis von 340 Anträgen insgesamt fast 814 000 Euro ausbezahlt, wie Landratsamt-Sprecher Karl Huber auf Anfrage mitteilt. Allein 184 Anträge wurden demnach in Pfaffenhofen selbst gestellt; ausgeschüttet wurden hier rund 480 000 Euro. In Manching waren es bislang rund 79 000 Euro, in Reichertshofen 52 000 Euro, in Geisenfeld 25 700 Euro, in Baar-Ebenhausen 37 500 Euro und in Rohrbach fast 46 000 Euro.
- Im Kreis Kelheim wurden im Rahmen des Sofortgelds für Privathaushalte bisher aufgrund von 270 Anträgen eine 405 000 Euro ausbezahlt, wie heute auf Anfrage unserer Zeitung erklärt wurde. An Unternehmen wurde in 43 Fällen eine Gesamtsumme von 215 000 Euro ausbezahlt.
Zusätzlich zum Sofortgeld laufen nun auch die weiteren staatlichen Hilfsprogramme an. Privathaushalte, Vereine und Landwirte erhalten eine Soforthilfe für Schäden am Haushalt und Hausrat von bis zu 5000 Euro, wenn die Mittel für Ersatzbeschaffungen verwendet werden. Der Schaden ist bei der Beantragung plausibel darzulegen. Wurde keine Versicherung abgeschlossen, obwohl das möglich gewesen wäre, beträgt der Zuschuss bis zu 2500 Euro. Bereits erhaltenes Sofortgeld werde nicht angerechnet, Versicherungsleistungen hingegen schon.
Wer durch das Hochwasser Ölschäden an Gebäuden erlitten hat, kann ebenfalls Soforthilfe beantragen und erhält maximal 10 000 Euro, wie es weiter heiß. Bei nicht abgeschlossener Versicherung reduziert sich der Betrag auf 5000 Euro. „Ölschäden sind generell nachzuweisen, wobei Kostenvoranschläge im Rahmen der Beantragung ausreichen. Die Anträge auf Soforthilfe sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben“, teilt das Landratsamt Neuburg stellvertretend mit.
Für Vereine stehen zusätzlich zur Soforthilfe Mittel aus dem Fördertopf zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden zur Verfügung. Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Selbständige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch das Hochwasser besonders schwer geschädigt wurden und in eine existenzielle Notlage geraten sind, können Notstandsbeihilfen beantragen. Speziell für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler hat die Regierung eine eigene Soforthilfe auf die Beine gestellt. Infos hierzu gibt es im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie auf der Homepage der IHK. Landwirte können sich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informieren. Wichtig ist die Frist für alle Anträge auf Hochwasserhilfen. Diese läuft voraussichtlich bis zum 31. Dezember.