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Neue Entwicklung in der Modellautoaffäre um das Ehepaar Haderthauer: Laut seinem Verteidiger sitzt Roland S. zu Unrecht im Hochsicherheitstrakt Straubing 

(ty) In Ingolstadt ist er kein Unbekannter, der Münchner Anwalt Adam Ahmed. Er war der Verteidiger des Mörders der zwölfjährigen Franziska aus Möckenlohe. Und er ist der Anwalt von Dreifachmörder Roland S., der durch die Modellautoaffäre um das Ehepaar Haderthauer zu trauriger Bekanntheit gekommen ist. Seiner Ansicht nach sitzt der Dreifachmörder zu Unrecht im Hochsicherheitstrakt, weil die Verlegung seines Mandanten von Ansbach nach Straubing nur einen Grund gehabt hätte. Und der sei nicht medizinischer sondern wirtschaftlicher Natur gewesen. Und brisante Dokumente um Hubert Haderthauers Firma stützten seine These.

Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, könnte das nun dazu führen, dass Roland S. aus dem Hochsicherheitstrakt entlassen werden muss. Am Oberlandesgericht Nürnberg sei eine entsprechende Klage anhängig, die sich mit dem Verlegung von Ansbach nach Straubing im Jahr 2000 beschäftigt.

Nach Ahmeds Vermutung wurde Roland S. damals nur nach Straubing verlegt, um die wirtschaftlichen Interessen der Firma Sapor Modelltechnik zu wahren. „Es gab keine medizinisch begründete Notwendigkeit, um ihn in den Hochsicherheitstrakt nach Straubing zu verlegen“, wird der Anwalt in der AZ zitiert. Im Jahr 2000 habe das Modellautoprojekt in Ansbach wegen Sicherheitsmängeln kurz vor dem Aus gestanden, der Vertrag mit Sapor Modelltechnik sei gekündigt worden. Deswegen habe man eine „hemdsärmlige“ Lösung gefunden, um die Produktion samt Roland S. nach Straubing zu verlegen. Dabei – so die AZ – seien rechtliche Fehler gemacht worden. So hätte man beispielsweise die Staatsanwaltschaft hören müssen, was aber nicht geschehen sei.

Was Roland S. betrifft, sei dessen Verlegung vollkommen unbegründet gewesen. „Er hätte nur dann in den Hochsicherheitstrakt nach Straubing verlegt werden dürfen, wenn er sich etwas zu Schulden hätte kommen lassen. Das war nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Mein Mandant war ein regelrechter Musterpatient“, wird Adam Ahmed in der Abendzeitung zitiert. Und der Aktenvermerk einer leitenden Beamtin aus dem Sozialministerium scheint dem Anwalt Recht zu geben. Sie schrieb 2008: „Es ist unklar, ob der Patient S. überhaupt so gefährlich ist, dass ein weiterer Verbleib unter den hohen Tagessätzen erforderlich ist. Im günstigsten Fall belegt er nur zu unrecht einen teueren Unterbringungsplatz. Im ungünstigsten Fall wurde er seit Jahren zu Unrecht seiner Freiheit beraubt.“

Das stützt natürlich die These von Anwalt Ahmed. Und die will er gerichtlich klären lassen. „Es kam nur auf die Geschäftsinteressen der Firma an. Deswegen wurden die Rechte meines Mandanten über Bord geworfen“, ist er überzeugt. In der kommenden Woche soll das nun vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geklärt werden. 


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