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…kommt aus Lauf an der Pegnitz, wo ein 57-Jähriger wegen eines "Führerscheinfrei"-Schilds am Auto gestoppt wurde – und offenbar seit Jahrzehnten ohne Fahrerlaubnis, ohne Zulassung und ohne Versicherung durch die Gegend zuckelte

(ty) Die extrem langsame Geschwindigkeit und ein Schild „Führerscheinfrei“ an seinem Pkw waren Anlass für Beamte der Polizeiinspektion Lauf an der Pegnitz, letztlich die Fahrt eines 57-Jährigen aus Oberfranken zu unterbinden. Die Angaben des Fahrers waren überraschend, werden aber nicht straffrei bleiben.

Kurz nach 9 Uhr bemerkten gestern die Polizisten den Fahrer mit seinem Pkw auf der Staatsstraße zwischen Simmelsdorf und Schnaittach. Am Wagen waren vorne und hinten Schilder mit der Aufschrift „Führerscheinfrei“ angebracht. Außerdem bewegte sich der Wagen mit etwa 20 km/h fort. Die Überprüfung brachte schließlich Licht ins Dunkel. Obwohl er den Pkw steuerte, konnte der Fahrer keinen Führerschein vorweisen. Er gab außerdem an, noch nie einen besessen zu haben. Zudem war der Pkw weder zugelassen noch versichert; auch wurde keine Kfz-Steuer entrichtet.

Das Verhalten des 57-Jährigen lag nach Angaben der Polizei darin begründet, dass er annahm, keine Fahrerlaubnis zu benötigen, wenn er nicht schneller als sechs km/h fahre. Damit sei er auch von der Steuer- und Versicherungspflicht entbunden, meinte er außerdem. „Dies war ein folgenschwerer Irrtum“, wie ein Polizeisprecher betont. Denn eine Überprüfung seines Wagens zeigte, dass baulich keine Veränderungen – wie zum Beispiel zur Drosselung der Geschwindigkeit – vorgenommen worden waren. „Somit hätte der 57-Jährige seinen Wagen zulassen, versteuern und auch versichern müssen und hätte auf jeden Fall auch einen Führerschein gebraucht“, fasst man seitens der Polizei zusammen. 


Nach bisherigem Ermittlungsstand scheint der Mann wohl mehrere Jahrzehnte auf diese Weise unterwegs gewesen zu sein. Die Folge ist nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes nach der Fahrzeugzulassungsverordnung sowie Vergehen nach der Abgabenordnung und des Pflichtversicherungsgesetzes.


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