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Jugendhilfe-Ausschuss des Kreistags beschließt pädagogische Qualitätsbegleitung in Kitas – die zusätzliche Sozialpädagogen-Stelle wird zu 90 Prozent vom bayerischen Sozialministerium gefördert

(zel) Der Landkreis Pfaffenhofen nimmt an einem Modellversuch zur „pädagogischen Qualitätsbegleitung in Kindertageseinrichtungen teil“. Das hat der Jugendhilfe-Ausschuss des Kreistags in seiner Sitzung heute Nachmittag einstimmig beschlossen. Der Kreis hatte sich beim bayerischen Sozialministerium um die Aufnahme in den Modellversuch beworben und wurde ausgewählt, wie Elke Dürr, die Leiterin des Sachgebiets „Familie, Jugend und Soziales“ am Landratsamt, berichtete.

Diese positive Rückmeldung wird als besonders erfreulich gewertet, weil bayernweit nur 60 Vollzeitstellen gefördert werden – eine davon im Kreis Pfaffenhofen. Der Freistaat übernimmt für drei Jahre 90 Prozent der Personalkosten für diesen neu geschaffenen Posten, den Rest – das sind etwa 11 000 Euro per anno – muss der Landkreis berappen.

Durch den Einsatz von so genannten pädagogischen Qualitätsbegleitern soll den Angaben zufolge erreicht werden, „dass öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Bayern ihre pädagogische Prozessqualität auf der Basis der in der Ausführungsverordnung zum bayerischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz festgelegten Bildungs- und Erziehungszielen des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans und der bayerischen Bildungsleitlinie kontinuierlich weiterentwickeln“. Oder auf gut Deutsch: Diese pädagogischen Qualitätsbegleiter sollen als eine Art Coach für die Mitarbeiter fungieren, um die Qualität der Kitas zu sichern und zu verbessern, wie es Dürr zusammenfasste.

Im Zentrum des Modellversuchs steht nach Angaben des Landratsamts die systematische Beratung und Begleitung der Kitas im Bereich der Interaktionsqualität. Darüber hinaus sollen die Kitas durch den Aufbau von Qualitätsnetzwerken auf lokaler und Landesebene in ihrer professionellen Lern- und Entwicklungsfähigkeit unterstützt werden. Es sollen gemeinsame Konzepte entwickelt werden, um zum Beispiel auch auf neue Anforderungen reagieren zu können, so Dürr. Die pädagogische Qualitätsbegleitung habe dabei aber keine Aufsichtsfunktion und betreibe auch kein Qualitätsmanagement, wie betont wurde.

Eingestellt wird die Person, die mindestens eine Sozialpädagogen-Qualifikation vorweisen muss, vom Landkreis. Nach dem heutigen Plazet des Jugendhilfe-Ausschusses kann die Stellenausschreibung jetzt erfolgen. Bei einer Einstellung noch heuer würde die vorläufige Förderung im Jahr 2018 enden. Die Gesamtkosten für den Landkreis werden sich auf zirka 66 000 Euro pro Jahr belaufen – abzüglich des Zuschusses von bis zu 55 000 Euro.


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