Auf der Gartenabfall-Sammelstelle in Geisenfeld herrschen unhaltbare Zustände – deshalb wird die Einrichtung nun erweitert
(ty) Auf dem Gelände der Gartenabfall-Sammelstelle in Geisenfeld-Zell muss dringend gehandelt werden. Denn nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) herrschen dort rechtswidrige Zustände. Deshalb soll nun die Fläche zur ebenerdigen Lagerung von nicht-holzigen Gartenabfällen erweitert werden. Die dafür nötige Fläche stellt die Stadt Geisenfeld zur Verfügung. Der Werkausschuss des Kreistags hat in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht gegeben und Landrat Martin Wolf (CSU) zudem ermächtigt, die abschließende Genehmigung zu erteilen – denn ein Abwarten bis zur nächsten Sitzung des Gremiums im November sei „nicht zu verantworten“. Auf gut Deutsch: Es pressiert.
Zum Hintergrund: In Geisenfeld wird örtlich getrennt vom Wertstoffhof auf der Gemarkung Zell eine Gartenabfall-Sammelstelle betrieben. Derzeit erfolgt dort die ebenerdige Sammlung von holzigen Gartenabfällen auf einer 400 bis 500 Quadratmeter großen, befestigten Lagerfläche. Die Erfassung von nicht-holzigen Gartenabfällen findet über zwei Container mit jeweils 23 Kubikmeter Fassungsvolumen statt.
Für die Container steht eine gut 70 Quadratmeter große Lagerfläche zur Verfügung. Gegenüber der Lagerfläche für holzige Gartenabfälle ist die Container-Stellfläche etwa 60 Zentimeter abgesenkt. Aufgrund des nicht vermeidbaren Austritts von Sickersäften bei der Aufnahme der Container ist diese Stellfläche an ein Auffangbecken angeschlossen. Das darin aufgefangene, belastete Gemisch aus Sickersäfte und Regenwasser wird durch einen externen Dienstleister auf Abruf breitflächig auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht.
Die wöchentlichen Öffnungszeiten betragen von Mitte Februar bis Mitte März fünf Wochenstunden, von Mitte März bis Ende Oktober 14 Wochenstunden und von Ende Oktober bis Ende November ebenfalls 14 Wochenstunden. Von Anfang Dezember bis Mitte Februar ist die Anlage geschlossen – mit Ausnahme von zwei Samstagen im Januar, an denen Christbäume angeliefert werden können.
Bei mehreren Ortsterminen von Mitarbeitern des AWP und Vertretern der für Wasserrecht zuständigen Abteilung am Landratsamt sei festgestellt worden, dass das Volumen der beiden Container nicht für die angelieferten nicht-holzigen Gartenabfälle ausreicht und diese somit widerrechtlich ebenerdig auf der Container-Stellfläche bis zur Abholung durch das beauftragte Unternehmen gelagert werden. „Insbesondere wurden die nicht-holzigen Gartenabfälle, die mit Anhänger angeliefert werden, aus Einfachheitsgründen direkt auf die Container-Abstellfläche abgeladen“, heißt es vom APW. Und: Dies werde – trotz mehrmaliger Hinweise, dass das nicht rechtmäßig sei – von den Aufsichtspersonen geduldet beziehungsweise gefördert. In der Vorlage zur Ausschuss-Sitzung ist die Rede von "ständigen Bürgerbeschwerden" und "ständig rechtswidrigem Anlagenbetrieb".
Um nun diesen „ständig rechtswidrigen Abfalllagerungen“ entgegenzuwirken, plant der AWP in Absprache mit der Stadt Geisenfeld eine umfassende und für die Zukunft ausgerichtete Erweiterung der Lagerfläche für das ebenerdige Lagern von nicht- holzigen Gartenabfällen. Da für diese Erweiterung zusätzliche Flächen, die bereits im Besitz der Stadt sind, benötigt werden, fand Ende Mai vor Ort eine Besprechung mit Rathauschef Christian Staudter statt. Dabei habe der AWP die geplante Erweiterung erläutert. „Diese fand uneingeschränkte Zustimmung des Bürgermeisters“, berichtet AWP-Werksleiterin Elke Müller. Staudter habe zudem die Bereitstellung der benötigten Fläche zugesagt.
Im diesjährigen AWP-Wirtschaftsplan wurden für die Umbaumaßnahmen bereits 17 000 Euro veranschlagt. Weil aufgrund der enormen Anliefermengen an nicht-holzigen Gartenabfällen aber nicht nur ein Umbau, sondern eine Erweiterung erforderlich ist – es wird eine vergleichbare Lagerfläche wie in der Gartenabfall-Sammelstelle in Pörnbach angestrebt –, wird dieser Finanzansatz nicht ausreichen. Und da vermutlich die eingeplante Summe um mehr als zehn Prozent überschritten wird, ist der Werkausschuss des Kreistags für die Genehmigung zuständig. Der AWP ist ein Tochterunternehmen des Kreises.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme und weil der Werkausschuss erst wieder im November tagt, wurde Landrat Martin Wolf (CSU) vom Gremium einhellig ermächtigt, die Genehmigung zu der Erweiterung auszusprechen, sobald die Pläne und die Kostenberechnung vorliegen. „Eine abschließende Behandlung der Maßnahme erst in der kommenden Werkausschusssitzung am 18. November ist im Sinne eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes nicht zu verantworten“, hieß es zur Erklärung von Seiten der Landkreis-Verwaltung.
Weitere Berichte zur jüngsten Sitzung des Werkausschusses: