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Krimi-Lesung findet heute am Bunker statt

(ty) Auch wenn noch einige dicke Wolken durchziehen: Heute Abend soll es nicht mehr regnen, sodass die Kultursommer-Krimi-Lesung von Leonhard F. Seidl wie geplant auf dem Pfaffenhofener Bunker-Gelände am Heimgartenweg stattfindet. Beginn ist um 20 Uhr auf einer Lichtung im idyllischen Inter-Kultur-Garten, direkt neben dem Eingang zum unterirdischen Fernmeldebunker. Auf der Lichtung werden Stühle aufgestellt, wie die Stadtverwaltung mitteilt Warme Pullover oder Jacken werden empfohlen. Der Eintritt kostet an der Abendkasse acht Euro (ermäßigt sieben). Weitere Infos lesen Sie hier: Leiche im Fernmeldebunker

 

Kostenloser Rad-Check 

(ty) Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Sommer in der Stadt" wird diesen Samstagvormittag von 9.30 bis 12.30 Uhr am Hauptplatz in Pfaffenhofen ein kostenloser Licht- und Bremsen-Check für Fahrräder angeboten. "Jeder kann mit seinem Fahrrad zum Pavillon der Radspezialisten kommen und sein Rad fachgerecht inspizieren lassen", heißt es von der städtischen Wirtschafts- und Servicegesellschaft (WSP), die die Aktion in Kooperation mit dem hiesigen Fachgeschäft "2Rad Kratzer" anbietet.  

 

 

Abfallgebühren werden fällig

(ty) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für dieses Jahr am 15. Juli fällig. Soweit dem AWP keine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung werden die fälligen Gebühren wie bisher automatisch vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab 15. Juli konnte noch bis 3. Juli dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Einzugsermächtigungen können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden, wie betont wird. Bürger, die also nach dem 3. Juli ein Lastschriftmandat erteilt haben oder noch erteilen, müssen die Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli eigens überweisen. Bargeldlose Zahlungen können auf das folgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen, BLZ 721 516 50 (BIC: BYLADEM1PAF), Konto-Nummer: 8012270 (IBAN: DE39721516500008012270). Es wird dringend gebeten, die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bareinzahlungen können in der neuen Geschäftsstelle des AWP, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Donnerstag, 16. Juli, von 8 bis 12 Uhr angenommen werden. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich auch aus dem Jahresgebührenbescheid 2013 beziehungsweise den danach ergangenen Bescheiden.

 

Almuth-Rönner-Inklusionspreis

(ty) Die psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Pfaffenhofen (PSAG) vergibt heuer erstmalig den Almuth-Rönner-Inklusionspreis. Er wurde im vergangenen Jahr ins Leben gerufen und soll Institutionen und Einzelpersonen aus dem Landkreis, die die Lebenssituation von Menschen mit seelischer Behinderung verbessern, beispielhaft würdigen und anerkennen.


Almuth Rönner, die im vergangenen Jahr im Alter von 54 Jahren gestorben ist, hat sich auf vielen Ebenen vor allem im Landkreis, aber auch darüber hinaus in bayern- und bundesweiten Gremien für das gleichwertige Miteinander auf Augenhöhe von Menschen mit seelischen Problemen, von Fachpersonal und Ärzten in psychiatrischen Einrichtungen und Angehörigen eingesetzt. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Inklusion war ihr dabei ein besonders wichtiges Anliegen.


Der Preis ist mit 300 Euro dotiert und kann für Maßnahmen verwendet werden, die noch nicht öffentlich gefördert werden. Eine Jury aus Vertretern der PSAG Pfaffenhofen entscheidet über die Preisvergabe. Die Übergabe des Preises ist im Herbst dieses Jahres geplant und soll im Rahmen einer Veranstaltung zum Tag der seelischen Gesundheit stattfinden.
“Kriterien des Almuth-Rönner-Inklusionspreises sind vor allem das Fördern des Miteinanders von Menschen mit und ohne seelischer Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen und die besondere Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen; wichtig dabei ist auch der regionale Bezug“, heißt es aus dem Landratsamt.

Für den Preis bewerben können sich Institutionen, Träger und Einzelpersonen mit Sitz in Stadt und Landkreis Pfaffenhofen, die die Lebenssituation und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit seelischer Behinderung verbessern, die beispielhaft und innovativ Inklusion fördern und leben. Neben der eigenen Bewerbung gibt es auch die Möglichkeit, Menschen oder Projekte vorzuschlagen. Nähere Informationen erteilt Brigitte Beckenbauer vom Landratsamt unter Telefon (0 84 41) 27 – 14 12 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bewerbungsunterlagen können dort angefordert werden. Die Einreichung von Bewerbungen beziehungsweise Vorschlägen ist bis 15. Juli möglich


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