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Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat von einem Europarechts-Experten in Brüssel prüfen lassen, ob beim geplanten Kongresszentrum und dem Kongresshotel wettbewerbsrechtlich alles seine Richtigkeit hat – Und der hat massive Bedenken 

Von Michael Schmatloch 

Ingolstadt gehört zu Europa. Keine Frage. Und das ist auch gut so. Dennoch könnte es sein, dass die Stadt bald gar nicht mehr so glücklich ist, zu Europa zu gehören und damit auch den entsprechenden Gesetzen zu unterliegen. Denn der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband in Ingolstadt (BHG) hat eine renommierte, auf europäisches Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Brüssel und München prüfen lassen, ob beim Kongresshotel und dem Kongresszentrum alles mit rechten Dingen zugeht. Und die hat erhebliche Bedenken, ob in dem komplizierten Vertragskonstrukt der Stadt nicht „beihilferechtliche Vorteile zugunsten der VIB sowie der Maritim-Gruppe“ vorhanden sind. 14 Seiten umfasst das Memorandum der Anwaltskanzlei, das unserer Redaktion vorliegt und das im Grund besagt, dass eine Beschwerde vor der Europäischen Kommission überaus erfolgversprechend wäre. Und genau die erwägt der BHG.

Würde die Europäische Kommission dann aufgrund der Beschwerde aus Ingolstädter Hotelierkreisen ein Verfahren eröffnen, was laut einem BHG-Mitglied sehr wahrscheinlich ist, dann würde das sicherlich einen Baustopp für Hotel und Kongresszentrum nach sich ziehen, wenn nicht ein Verbot unter den gegebenen Bedingungen. Denn in denen sieht der Spezialist für europäisches Wettbewerbsrecht „große Fehler und Versäumnisse“ der Stadt.

Geprüft hat die Anwaltskanzlei in erster Linie die wettbewerbsrechtliche Seite und die Frage, inwieweit die Stadt Ingolstadt dem Bauträger und neuen Grundbesitzer, VIB, und dem Betreiber des Hotels, Maritim, durch ihr finanzielles Engagement und ihr Entgegenkommen unzulässige Vorteile verschafft. „Die Einreichung einer Beschwerde dürfte aufgrund der Verpflichtung der Kommission, das Prüfverfahren unparteiisch zu führen, auf Seiten der Stadt Ingolstadt einen erheblichen Begründungs- und damit auch Verwaltungsaufwand nach sich ziehen“, urteilt der Europarechts-Spezialist in seinem Memorandum, das, wie uns ein BHG-Mitglied sagte, „nicht ganz billig“ war. Und die Wahrscheinlichkeit, dass „einzelne oder mehrere Bestandteile des gesamten Vertragskonstruktes aufgrund des beihilferechtlichen Prüfverfahrens an die Marktverhältnisse angepasst werden müssten“, die erscheint dem Wettbewerbsrechtler „sehr hoch“.

Ganz nebenbei habe er, wie uns ein BHG-Mitglied berichtet,  den Fall „Kongresshotel“ auch einem auf europäisches Ausschreibungsrecht spezialisierten Kollegen in Brüssel vorgetragen. Und der sei ebenso auf gravierende Fehler gestoßen.

Das ginge seiner Meinung nach so weit, dass sowohl der Betreiber Maritim als auch der Bauherr VIB erwägen müssten, ob sich angesichts der notwendigen vertraglichen Änderungen die Realisierung des Projektes wirtschaftlich überhaupt noch lohne.

Sollte sich der BHG oder eine wie immer geartete Interessengemeinschaft Ingolstädter Hoteliers zu dieser Beschwerde durchringen, dann sind die Aussichten, dass die Europäsche Kommission ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen die Stadt einleitet, dem Fachanwalt zufolge überaus groß. Und alleine die Eröffnung des Verfahrens würde zwingend einen Baustopp nach sich ziehen, weil sie „Bindungswirkung gegenüber den nationale Gerichten“ hätte.

Ob es soweit kommt? Der BHG beziehungsweise der Hotelier-Flügel im Verband scheint jedenfalls wild entschlossen, die Beschwerde in Brüssel einzureichen. Wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist, sei das lediglich eine Sache der Finanzen. Denn so eine Beschwerde ist nicht gerade billig. Deswegen sind die Auftraggeber des Memorandums bereits auf Werbetour, um die notwendigen Gelder zusammenzutragen. Aber wer A sagt, der sagt meistens auch B. Und nach dem überaus teuren Memorandum, dass der BHG in Auftrag gegeben hat, wäre es nur konsequent, die Empfehlungen der Anwälte zu beherzigen und die Beschwerde auf den Weg zu bringen. In einem scheinen die Hoteliers sich jedenfalls einig: „So wie es bisher gelaufen ist, darf es nicht laufen.“ Könnten sie auf diese Weise das ganze Projekt doch noch stoppen, wären die meisten Ingolstädter Hoteliers sicher nicht unglücklich. 


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