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Dennoch will die Staatsanwaltschaft den 32-jährigen Somalier wegen gefährlicher Körperverletzung drei Jahre und zehn Monate hinter Gittern sehen 

(ty) Es war auch für Richter Jochen Bösl nicht eben leicht zu eruieren, was sich da im Dezember 2014 in Titting und Eichstätt abgespielt hatte, als ein 32-jähriger somalischer Flüchtling zunächst seine Frau vergewaltigt haben und tags darauf versucht haben soll, seinen vermeintlichen Nebenbuhler in der Berufsschule Eichstätt umzubringen. Gestern hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Landgericht ihre Plädoyers. Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis fordert die Anklage, noch eine Chance zur Bewährung die Verteidigung.

Nachdem der Vorwurf der Vergewaltigung im Verlauf des Verfahrens ziemlich schnell vom Tisch war, da das Opfer selbst sehr widersprüchliche Aussagen gemacht hatte und sich im Verlauf des Geschlechtsaktes erst ab einem gewissen Punkt und einer gewissen Praktik vergewaltigt fühlte, sieht die Staatsanwaltschaft auch in der Messerattacke gegen den vermeintlichen Nebenbuhler aus Afghanistan keinen Mordversuch mehr. Die Zeugenaussagen während des Verfahrens hätten den nicht zweifelsfrei belegt. Sie hält eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung für angemessen. Am kommenden Dienstag wird die Schwurkammer am Landgericht ihr Urteil sprechen.

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