32-jähriger Aslybewerber aus Somalia wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes vor Gericht – Von seltsamen Scheidungsritualen und exzessivem Geschlechtsverkehr
(ty) Wie viele Frauen er gerade hat, darüber gehen die Meinungen selbst in der Familie auseinander. Mohammed B., ein 32-jähriger Asylbewerber aus Somalia, steht seit heute von dem Landgericht Ingolstadt, weil er nicht nur seine Frau – oder besser gesagt eine seiner Frauen – brutal vergewaltigt haben, sondern zudem versuchten haben soll, einen vermeintlichen Nebenbuhler hinterrücks zu erstechen.
Das jedenfalls wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Am 14. Dezember 2014 soll der zuletzt in Kösching wohnhafte und derzeit in Untersuchungshaft sitzende Flüchtling bei seiner Frau in der ehemals gemeinsamen Wohnung in einer Asylbewerberunterkunft in Titting zu Besuch gewesen sein. Bei dieser Gelegenheit habe er sie dann brutal vergewaltigt, gewürgt und mehrfach verletzt. Einem zu Hilfe geeilten Nachbarn soll er dann ein Bügeleisen gegen den Kopf geschleudert haben. Der aber konnte in letzter Sekunde ausweichen, da er von einem weiteren Nachbarn zur Seite geschubst worden war.
Am Tag darauf soll Mohammed B. dann in der Berufsschule in Eichstätt mit einem 15 Zentimeter langen Messer versucht haben, einen Klassenkameraden seiner Frau aus Eifersucht von hinten zu erstechen. Auch der konnte dem Stich, der den Oberkörper treffen sollte, in letzter Sekunde entgehen und wurde lediglich leicht am Arm getroffen. Mohhamed B. habe tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, die ihm zudem vorhält, ob eines „verabscheuungswürdigen Besitzstrebens“, was seine Frau betrifft, die Tötung eines Menschen auf besondern hinterhältige Weise vorgehabt zu haben.
Dabei ist es nach dem ersten Verhandlungstag nicht so ganz klar, ob die geschädigte Frau aus Eritrea, die er 2014 auf seiner Flucht in Tripolis kennengelernt und geheiratet hatte, obwohl er in Somalia noch eine Frau hat, derzeit noch seine Frau ist oder nicht. Denn der 32-Jährige ist der Meinung, er sei von ihr geschieden. Sie aber sieht das anders. Der Hintergrund: Im Islam reicht es, die Frau anzusehen und dreimal zu sagen: „Ich bin geschieden.“ Schon ist die Ehe hinfällig. Nicht indes, wenn die Frau schwanger ist. Und das war die 25-Jährige.
Was nun die Vergewaltigung betrifft, so ergeben sich doch erhebliche Unterschiede zwischen dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft und den Schilderungen der 25-Jährigen. „Ich habe nie nein gesagt“, erklärte sie heute vor Gericht. Und meinte damit: Auch wenn sie nicht immer Lust hatte, so hatte sie mit ihrem Mann laut eigenen Aussagen doch viermal täglich Geschlechtsverkehr. Und der habe dann in der Regel um die 30 Minuten gedauert. Eine stolze Bilanz.
Nicht nein gesagt indes hatte die Geschädigte auch an jenem 14. Dezember 2014, als der 32-Jährige sie in der Asylbewerberunterkunft in Titting vom Bett zog, um mit ihr zu schlafen. „Es war keine Liebe dabei“, sagte sie heute. Hatte ihn aber gewähren lassen. Erst als er sie umdrehte, um sie auch noch von hinten zu „beglücken“, wurde es der Frau zuviel. Zumal er sie mit einem Badetuch knebelt hatte und dann mit roher Gewalt ihre Beine auseinanderpresste, um sein Vorhaben umsetzen zu können.
Erst, als sie das Handtuch vom Mund entfernen konnte und er ihr mit der Hand den Mund zuhielt, gelang ihr mit einem Biss in den Finger der Befreiuungsschlag. Sie schrie die Nachbarn zu Hilfe, die daraufhin die Tür eintraten. Der Angeklagte hatte zu diesem Zeitpunkt bereits von der Frau abgelassen und sich auf die Suche nach einem Messer gemacht. Wen er damit verletzen wollte, ist nicht so ganz klar. Die 25-Jährige hatte jedenfalls geschrieen, er bringe sie um.
In diesem Durcheinander hatte der 32-jährige Somalier dann noch ein paar Fenster eingeworfen und mit dem Bügeleisen als Waffe einen der Nachbarn beinahe schwer verletzt. So aber blieb es bei einem Sachschaden um die 4000 Euro.
Und natürlich bei dem Vorwurf des versuchten Mordes. Der Angeklagte wollte sich heute zu den Vorwürfen nicht äußern. Auch zu den persönlichen Lebensumständen wollte er eigentlich schweigen, erlag aber dann doch der charmanten Neugier von Richter Jochen Bösl, der es beinahe geschafft hätte, dass der Angeklagt auch zur Tat aussagt. Denn er war plötzlich so im Redefluss, dass er auch dazu geredet hätte, wäre die Verteidigerin Andrea Kremer nicht dazwischengegangen.