Der 33-Jährige wurde gestern vom Landgericht Ingolstadt wegen zweifacher versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt
(ty) So hat er sich sein Asyl sicher nicht vorgestellt. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte gestern einen 33-Somalier zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen zweifacher versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Ursprünglich wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung angeklagt hat das Gericht ob der doch sehr nebulösen Zeugenaussagen diese Anklagepunkte jedoch fallen lassen.
Laut Anklageschrift soll der 33-jährige Somalier im Dezember 2014 zuerst seine Ehefrau in der einst gemeinsamen Unterkunft in Titting vergewaltigt haben, um tags darauf in der Berufsschule Eichstätt auf einen vermeintlichen Nebenbuhler mit dem Messer loszugehen. Schon in der Asylbewerberunterkunft hatte er versucht, einem anderen Bewohner ein Bügeleisen an den Kopf zu werfen. Den Stich auf den Nebenbuhler hatte der Somalier vor Gericht eingeräumt. Er wollte ihn indes laut eigener Aussage nur am Arm verletzen.
Im Strafmaß ist auch berücksichtigt, dass der Somalier bereits vorbestraft ist. Er war vom Landgericht München zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er seiner zuletzt getrennt lebenden Ehefrau eine Schublade auf den Kopf geschlagen hatte.
Das Gericht liegt mit der nun verhängten Strafe knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte, und deutlich über dem, was Pflichtverteidigerin Andrea Kremer wollte: Eine milde Strafe zur Bewährung.
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